Strafzinsen sind erst der Anfang
11.11.2019
Markus Richert, CFP® und Seniorberater Vermögensverwaltung bei der Portfolio Concept Vermögensmanagement GmbH in Köln / Foto: © Portfolio Concept
Das Bankgeschäft könnte so einfach sein: Einlagen annehmen, Kredite vergeben und Zinsen kassieren. Jahrzehntelang galt die 3-6-3 Regel im Bankgeschäft. Zahle auf Konten drei Prozent Zinsen, verleihe das Geld zu sechs Prozent und gehe nach getaner Arbeit um 3 Uhr nachmittags Golf spielen. Diese Zeiten sind spätestens seit der Finanzkrise vorbei.
Die Nullzinspolitik der Notenbanken hat das Geschäftsmodell der Banken erodieren lassen. Bereits seit 2014 ist der Einlagenzins für Banken bei der EZB negativ. Banken haben innerhalb des Bankensystems nur wenige Möglichkeiten, liquide Mittel aufzubewahren. Da Banken ihre Liquiditätsüberschüsse nicht bei sich selbst anlegen können, unterhalten sie ihr „Girokonto“ bei der entsprechenden Landeszentralbank.
Der negative Einlagezins belastet die Banken
Dadurch müssen Banken, wenn sie liquide Mittel bei der EZB deponieren, negative Zinsen zahlen. Dabei fing es relativ harmlos an. Am 4. September 2014 senket die EZB ihren Einlagezins erstmals auf 0,20 Prozent, ab 2017 galt dann minus 0,40 Prozent und seit September dieses Jahres bereits minus 0,5 Prozent. Zeitgleich wurde zwar für Banken ein neuer Freibetrag in Höhe der sechsfachen Mindestreserve eingeführt. Die Belastung für die Finanzinstitute bleibt aber hoch. Der Einlagenzins stellt ein Steuerungsinstrument der EZB dar. Hohe Zinsen binden kurzfristige Liquidität während niedrige Zinsen einen Anreiz an die Geschäftsbanken bieten sollen, ihr Geld nicht bei der Zentralbank zu parken sondern an andere Banken oder Verbraucher und Unternehmen zu verleihen. Idealtypisch sorgt also ein niedrigere Einlagenzins für eine Ausweitung des Kreditangebotes der Geschäftsbanken an Privathaushalte und Unternehmen.
Die Welle von Negativzinsen nimmt Fahrt auf
Auf deutsche Sparer kommt jetzt eine Welle von Negativzinsen zu. Lange Zeit haben die Banken versucht, ihre Privatkunden nicht mit negativen Zinsen zu belasten. Lediglich im Geschäftskundenbereich verlangten die meisten Banken Strafzinsen. Nur bei sehr hohen Guthaben, häufig im Millionenbereich, wurden die Strafzinsen an Privatkunden weitergegeben. Mittlerweile verlangen aber bereits 39 Geldinstitute Negativzinsen für Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten von ihren Privatkunden. Dabei haben 15 Institute die Negativzinssätze bereits auf das EZB-Niveau von 0,5 Prozent angehoben. Meistens werden die Zinsen erst ab Einlagen von 100.000 Euro erhoben, manche Institute fangen bei Summen ab 500.000 Euro oder einer Million Euro an. Die darunterliegende Summe gilt als Freibetrag. Für Beobachter ist der Dammbruch mittlerweile erfolgt. Nahezu täglich stoßen neue Banken dazu und bitten ihre Anleger zur Kasse.
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