Generationengespräche – wie sieht es mit dem Erbe aus?
14.04.2025

Dr. Markus C. Zschaber, Gründer, V.M.Z. Vermögensverwaltungsgesellschaft / Foto: © V.M.Z. Vermögensverwaltungsgesellschaft, Dr. Markus C. Zschaber mbH
Hohe Milliardenbeträge werden jedes Jahr in Deutschland vererbt und verschenkt. Doch nicht selten kommt es dabei zu Nachlässigkeiten, fragwürdigen Entscheidungen, vielen Fragen und Familienstreitigkeiten. Wir raten daher frühzeitig zu einem Generationengespräch mit allen Beteiligten.
Auch wenn noch keine endgültigen Zahlen für 2024 auf dem Tisch liegen, die Summen, um die es geht, dürften erheblich sein. Die Rede ist von Erbschaften und Schenkungen. Allein in Deutschland wurden bereits 2023 von den Finanzämtern Erbschaften und Schenkungen im Wert von rund 122 Milliarden Euro steuerlich veranlagt. Ein Zuwachs von knapp 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Für das zurückliegende Jahr rechnen Beobachter mit einer ähnlichen Entwicklung.
Die tatsächlichen vererbten oder verschenkten Beträge dürften unter dem Strich aber noch deutlich höher ausfallen. Grund: Die Steuerstatistik erfasst nicht Erbschaften und Schenkungen, die innerhalb der Freibeträge liegen. Das sind für Ehegatten oder Lebenspartner des Verstorbenen immerhin Beträge in Höhe von bis zu 500.000 Euro und für Kinder und Stiefkinder 400.000 Euro. Ein nicht unerheblicher Teil der Erbschaften und Schenkungen läuft also sozusagen unter dem Radar der Finanzämter.
Aktienmarkt gewinnt an Bedeutung
Was die Struktur des vererbten Vermögens angeht, hat sich in der Vergangenheit glücklicherweise einiges getan. Vor einigen Jahren bestand ein Großteil des Erbes noch aus Geld, zuletzt hat der Anteil an Immobilien und Aktien jedoch signifikant zugenommen. Das ist insgesamt eigentlich eine gute Entwicklung, weil sie auch zeigt, dass sich die Erblasser vermehrt über ihr Vermögen Gedanken machen und es diversifiziert anlegen. Für viele Erben ist dies allerdings eine große Herausforderung. Denn sie müssen sich fragen, ob das vererbte oder verschenkte Vermögen unabhängig von der Höhe allein in seiner Struktur ihren Bedürfnissen entspricht.
Das „Generationengespräch“ – alle Fragen und Wünsche kommen auf den Tisch
Vererben/schenken und erben/beschenkt werden will gelernt sein, könnte man auch vielleicht etwas lax formulieren. Denn unserer Erfahrung nach kommt es häufig beim Vererben und Verschenken zu Streitigkeiten, Nachlässigkeiten – und bei Erben und Beschenkten zu großer Ratlosigkeit. Was tun, mit dem „Geldsegen“, ist dann eine häufig gestellte Frage? Leider machen wir dabei auch häufig die Erfahrung, dass einige Erben recht vorschnelle und unkluge Entscheidungen treffen. Dabei kommt das Erbe selten unerwartet. Erbschaften und Schenkungen sind meist absehbar, auch wenn der ganz konkrete Zeitpunkt nicht immer planbar ist. Insofern sollten Fragen über den „Geldsegen“ im Vorfeld erörtert und beantwortet werden.
Sinn und Zweck von einem Generationengespräch
Das geht etwa in einem „Generationengespräch“ ganz wunderbar. Dabei setzen sich Erblasser mit dem Erbe oder den Erben an einen Tisch und sprechen über alle Anliegen und Wünsche. Quasi als Beisitzer und Moderatoren sind dabei auch speziell geschulte Vermögensverwalter unerlässlich, die sich um die Struktur des Vermögens kümmern, dieses erfassen und auf die Bedürfnisse des Erben abstimmen. Das geschieht im optimalen Fall noch vor Eintritt des Erbfalls respektive der Schenkung. Im Grunde genommen kann man mit einem solchen Generationengespräch nicht früh genug anfangen, auf jeden Fall gilt: Je früher, desto besser. Dieser Aufwand mag nun vielleicht für den einen oder anderen Erblasser und künftigen Erben ein wenig übertrieben erscheinen, aber – glauben Sie mir – ein solches Generationengespräch ist mehr als sinnvoll, und zwar aus unterschiedlichen Gründen. Vor allem wenn mehrere Personen etwas erben sollen, kann es schnell kompliziert werden.
Generationengespräch – so werden Familienstreitigkeiten vermieden
Um im Erbfall intensive Auseinandersetzungen in der Familie zu vermeiden, sollte im Rahmen des Generationengesprächs auch der letzte Wille zumindest angesprochen werden. Existiert kein Testament, werden die Angehörigen automatisch zu einer Erbengemeinschaft, der dann der gesamte Nachlass zur Aufteilung zur Verfügung steht. Und die Erfahrung zeigt, dass in diesem Fall nicht selten Familienkonflikte für Unruhe sorgen, wobei vor allem bei unteilbaren Erbgegenständen wie etwa Kunst oder Immobilien besonders häufig Streitigkeiten auftreten. Kurzum: Wichtig ist vor allem, dass alle Beteiligten offen über ihre Wünsche, Ängste und Befürchtungen sprechen – und dies gilt übrigens auch für den Erblasser. Die Befürchtung, alles aus der Hand geben zu müssen, ist ein Grund, weshalb viele Entscheidungen rund um die Vermögenssituation und -nachfolge nur allzu gerne auf die lange Bank geschoben wird. Die engsten Angehörigen außen vorzulassen, bringt jedoch keine Vorteile, sondern nur Nachteile. Im Rahmen eines Kundengesprächs können wir daher auch viele unserer Kunden von den Vorzügen eines Generationengesprächs überzeugen – und ihnen gleichzeitig versichern, dass sie auch künftig alle Fäden in der Hand behalten können.
Bei einem Generationengespräch geht es nicht nur um die Vermögensnachfolge
Und übrigens: Das Generationengespräch ist nicht nur sinnvoll, um Vermögensangelegenheiten zu besprochen, sondern auch um über Themen wie die Notfallplanung, Patientenverfügung oder Vollmachten zu diskutieren. So wird etwa im Anschluss eines Generationengesprächs auch häufig ein Termin mit einem Notar vereinbart, um das Testament zu überprüfen, eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu erstellen oder weitere rechtlich relevante Fragen zu klären.
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Bitte beachten Sie den Haftungsauschluss
Marktkommentar von Dr. Markus C. Zschaber, Gründer der V.M.Z. Vermögensverwaltungsgesellschaft in Köln, www.zschaber.de

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