Stellungnahme des AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e. V.
17.01.2023
Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW e.V. / Foto: © AfW
Steigende Faktoren
Insbesondere Versicherungsmakler werden durch die vorgenannte Logik stark benachteiligt, da sie gerade nicht durch sonstige Unterstützung von einzelnen Versicherungsunternehmen, z. B. für Bürokosten etc., niedrigere Vergütungen kompensieren könnten. Das ist staatlich sanktionierter Wettbewerbseingriff zulasten der unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittler!
Im Versicherungsvertrieb führen steigende Anforderungen durch Regulierung und Administration zu höheren Kosten. Während Versicherungsmakler diese Kosten selbst tragen müssen, werden abhängige Versicherungsvertreter durch Ausschließlichkeitsorganisationen der Versicherer subventioniert. Wer zu Recht Qualität in der Beratung fordert und auch Anforderungen an regelmäßige Weiterbildung aufstellt, muss sie auch durch eine angemessene Vergütung ermöglichen.
Insgesamt stellt sich die Frage, ob aktuell der richtige Zeitpunkt für die Veröffentlichung des Merkblattes gewählt wurde oder ob man nicht besser zumindest den Kommissionsvorschlag zur Kleinanlegerstrategie hätte abwarten sollen.
Abschließend
Zu Vermeidung unnötiger Wiederholungen schließen wir uns zudem vollumfänglich den umfangreichen Stellungnahmen des Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BdV) und des Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa e. V. (VOTUM) an und verweisen zudem auf die Einschätzung der Rating Agentur ASSEKURATA zu dem Entwurf mit Blick auf den Aspekt des Kundennutzens in Bezug auf eine angemessene Nachkostenrendite. Sollte es zusätzlich zu der schriftlichen Konsultation eine mündliche Verbändeanhörung geben, bitten wir um die Möglichkeit der Teilnahme, um unsere hier vorgebrachten Punkte ggf. nochmals erläutern zu können. (ml)