Steigende Pegel, steigende Prämien
12.11.2024
Martin Karwatzki, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Heuking / Foto: © Heuking
Contra: Versicherer als Leidtragende
Die Versicherungswirtschaft hat unterdessen einen etwas anderen Blick auf die Dinge. Insoweit wird argumentiert, dass die wirtschaftlichen Folgen des Klimawandels nicht auf die Versicherer abgewälzt werden dürften. Es droht daher ein flächendeckender Rückzug der Versicherer aus dem Sachversicherungsmarkt, falls es tatsächlich zur Einführung einer Versicherungspflicht kommen sollte, zumal die Versicherer auch die Sorge haben, dass die Bereitschaft der Versicherungsnehmer zur Risikoprävention durch die Einführung einer Versicherungspflicht erheblich zurückgehen würde. Die Folgen wären steigende Schadenzahlen und ein damit einhergehender Anstieg der Prämien. Eine Versicherungspflicht würde also letztlich nichts bringen – so jedenfalls die Argumentation der Versicherer.
Im politischen Berlin hat man sich mit den unterschiedlichen Sichtweisen intensiv beschäftigt. Auch wenn es mehrfach konkrete Überlegungen gegeben hat, eine Pflichtversicherung für Elementarrisiken einzuführen, konnte sich die Bundesregierung hierzu bislang nicht durchringen. So hat sich die Bundesregierung im Juni dieses Jahres ausdrücklich gegen die Einführung einer Pflichtversicherung ausgesprochen – wenn auch nur vorerst. Denn das Thema bleibt auch weiterhin auf der politischen Tagesordnung, wie der seinerzeit noch amtierende Bundesjustizminister Marco Buschmann am Rande des Bund-Länder-Gipfels am 20.06.2024 mitgeteilt hat. Seinen Angaben zufolge besteht innerhalb der Bundesregierung zwar Einigkeit, dass der Schutz vor Elementarschäden und ihren Folgen verbessert werden müsse, jedoch bestünden unterschiedliche Auffassungen, auf welche Weise dies zu geschehen habe.
Kompromiss: Angebotspflicht
Ein innerhalb der Bundesregierung diskutierter Kompromissvorschlag sieht eine sogenannte Angebotspflicht vor. Hiernach wären Versicherer verpflichtet, sowohl Bestands- als auch Neukunden ein Angebot hinsichtlich des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung zu unterbreiten. Der Vorschlag weist Parallelen zu dem von der CDU/CSU vorgeschlagenen Opt-out-Modell auf. Dieser Ansatz sieht vor, dass die Wohngebäudeversicherung im Neukundengeschäft nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten wird, die nach Belehrung über die Konsequenzen abgewählt werden kann. Weitere Beratungen zu diesem Thema sollen in der nächsten Bund-Länder-Konferenz erfolgen.