So können Berater vom Widerrufsjoker profitieren
09.12.2020
Achim Teske, Gründer und Geschäftsführer von Mint & Collegen / Foto: © Mint & Collegen
Durch Rückabwicklung gelungene Positionierung als „Trusted Advisor“
Und, das ist nicht zu vernachlässigen: Der Finanzberater, Versicherungsvermittler und Vermögensverwalter, der seinem Kunden diese Idee aufzeigt, hebt seine eigene Reputation und kommt der Positionierung als „Trusted Advisor“, also als vertrauensvoller Berater und Vertrauter des Kunden, einen erheblichen Schritt näher – eben weil er Schaden vom Vermögen des Kunden abwendet, denn nicht selten befinden sich 50.000 Euro, 100.000 Euro oder mehr in üppig ausgestatteten Verträgen. Experten können dadurch eigenes Neugeschäft generieren, indem sie bei der Wiederanlage beraten, und vor allem können sie ihren Kunden den Service bieten, unvorteilhafte Verträge abzustoßen. Das führt zu einer wesentlichen höheren Effizienz im Portfolio.
Wichtig ist, dass Finanzberater, Versicherungsvermittler und Vermögensverwalter sich für Widerruf und Rückabwicklung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen einen professionellen Partner suchen. Dass Rückabwicklungen nicht von alleine gelingen, zeigt die Praxis. Versicherungsgesellschaften akzeptieren sie zumeist nicht ohne weiteres oder in voller Höhe. Das heißt die berechtigten Ansprüche der Kunden und die eindeutige Gesetzeslage werden systematisch ignoriert. Das kann mitunter langwierige Rechtsstreitigkeiten mit sich bringen, die hochprofessionell begleitet werden müssen. Im Fokus steht dabei die individuelle Rückabwicklung mit höchster Bearbeitungsqualität. Das sichert die Erfolgsaussichten und erhöht oft auch die Zahlungen, weil die Berechnungen des Kundenanspruchs gerade nicht standardisiert stattfinden, sondern immer ausgehend von den genauen vertraglichen Inhalten. Die zu 100 Prozent erfolgsabhängige Vergütung errechnet sich denn auch nach der erfolgreichen Rückabwicklung individuell auf Basis der erzielten Rückzahlung. In der Regel übernimmt auch die Rechtschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten. Sollten Sparer keine Rechtsschutzversicherung haben, besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, eine Prozesskostenfinanzierung zu arrangieren. Das bedeutet: Durch die Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistern können Finanzdienstleister die Rückabwicklung in ihre Produktpalette aufnehmen und spürbare Mehrwerte für die Mandanten schaffen. Dies führt zu besserer Kundenbindung, Neugeschäft und Empfehlungen.
Gastbeitrag von Achim Teske, Gründer und Geschäftsführer von Mint & Collegen