So können Berater vom Widerrufsjoker profitieren

09.12.2020

Achim Teske, Gründer und Geschäftsführer von Mint & Collegen / Foto: © Mint & Collegen

Die Alternative ist der Widerrufsjoker. Der Europäische Gerichtshof EuGH hatte seinerzeit entschieden, dass die Widerrufsbelehrungen in vielen Lebensversicherungsverträgen gegen europäische Richtlinien verstoßen und Kunden somit ein ewiges Widerrufsrecht haben. Durch vertragliche Formfehler kann in vielen Fällen das Widerspruchsrecht des Kunden, das bei einer einwandfreien Vertragsgestaltung nach 14 Tagen, später 30 Tagen, endet, zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden. Das hat bei diesen Altverträgen zur Folge, dass sie auch heute widerrufen werden können, da das Widerrufsrecht immer noch besteht. Dies gilt sogar für bereits gekündigte, beitragsfreigestellte und ausgelaufene Verträge. Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof haben das Recht auf Widerruf und Rückabwicklung seitdem in zahlreichen Urteilen bestätigt und konkretisiert. Die Rechtslage ist somit gefestigt. Laut Branchenschätzungen enthalten mehr als 60 Prozent aller seit 1991 geschlossenen Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge gar keine beziehungsweise fehlerhafte Belehrungen.

Nutzungsentschädigung beträgt zwischen 20 und 80 Prozent der eingezahlten Beiträge

Dieses daraus resultierende Widerspruchs- beziehungsweise Rücktrittsrecht führt dazu, dass die Parteien (also Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer) so gestellt werden, als wäre der Vertrag überhaupt nicht geschlossen worden. Die Versicherer müssen in vielen Fällen die eingezahlten Beiträge zurückerstatten und dürfen nicht, wie bei einer regulären Kündigung, Verwaltungs- und Vertriebskosten abziehen. Beim Widerruf der Kapitallebens- und Rentenversicherungspolice erhält der Verbraucher über seine Beiträge hinaus von der Versicherung auch Zinsen und Zinseszinsen auf seine Beiträge, die sogenannte Nutzungsentschädigung. Je nach Vertragskonstellation beträgt die Nutzungsentschädigung zwischen 20 und 80 Prozent der eingezahlten Beiträge.

Für die Inhaber solcher Renten- und Lebensversicherungsverträgen kann sich der professionelle und strukturierte Widerruf also lohnen. Das freiwerdende Kapital können die Kunden dann in einem anderen Konzept neu anlegen und den Vermögensaufbau für den Ruhestand damit weitergestalten. Daher bietet es sich auch für Finanzdienstleister wie Vermögensverwalter, Finanz- und Versicherungsmakler, Privatbanken, Family Offices und Honorarberater an, ihre Kunden auf die Möglichkeit der Rückabwicklung aufmerksam zu machen. Damit ist eine Rückabwicklung für Vermögensverwalter ein interessantes Vehikel, um finanzielle Mehrwerte für die Kunden zu schaffen. Sie erhöhen damit die Substanz des Portfolios und können weitere Ratschläge im Rahmen ihrer eigenen Strategie für den Umgang mit der neuen Liquidität geben. Eine Aussage des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ lautet: „Der einzig wirtschaftlich vernünftige Abschied aus alten Lebensversicherungen ist für besonders ausgeschlafene Kunden der Widerruf dieser Verträge.“

Warum Vermittler von der Position des "Trusted Advisor" profitieren können, lesen Sie auf Seite 3