Sicher dokumentieren als Vermittler

16.01.2017

Marco Habschick © Arbeitskreis Beratungsprozesse

Die neuen Hilfen bestehen aus zwei Teilen: Eine Gliederung im Word-Format liefert eine schlüssige Struktur. Die „Erläuterungen zur Beratungsdokumentation“ dienen als Orientierung und Checkliste für die einzelnen Abschnitte. Vermittler aus der Ausschließlichkeit können das Material ebenso nutzen wie Makler.

Wenn der Vertrag nicht mehr passt

Für Gesprächsstoff sorgen dürfte eine Empfehlung zur Dokumentation bei Umdeckungen im Verbraucher-Kompositgeschäft. Sie ist eine Reaktion auf die besonderen Herausforderungen für Makler: Wenn Verträge der Risikosituation nicht mehr gerecht werden oder es schlicht unter dem Strich bessere Produkte gibt, sollte der Makler empfehlen, umzudecken.

Manchmal enthält das neue Bedingungswerk gegenüber dem Altvertrag aber auch Nachteile (z.B. keine Deckung bei Kapitalanlagestreitigkeiten in jüngeren Rechtsschutzpolicen). Eine vollständige Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen bleibt graue Theorie. Niemand kann für jede denkbare Schadenkonstellation abschätzen, ob eine alte Formulierung nicht doch von Nutzen sein könnte. Zudem sind nicht alle Bedingungswerke frei zugänglich und manchmal erschließen sich Vor- und Nachteile erst aus einer Bedingungsauslegung. Haftungsrisiken sind die Folge, egal, zu welcher Empfehlung sich der Makler entscheidet.

Vor- und Nachteile saldieren

Dieses Dilemma löst der Arbeitskreis für das Breitengeschäft jetzt pragmatisch auf. Seine Position: Bei einer Umdeckung dürfen Vor- und Nachteile saldiert werden, sofern sich der Kunde unter dem Strich deutlich besser steht. Wesentliche Nachteile müssen Gegenstand der Beratung bleiben. Die nach dieser Abwägung und unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und Prämie getroffene Empfehlung ist zu dokumentieren.

„Diese Empfehlung ist derzeit nicht die herrschende Meinung“, erklärt Marco Habschick. „Als Brancheninitiative möchten wir aber ein Umdenken gerade für jene Beratungssituationen bewirken, an denen nur noch Juristen Gefallen finden können. Im Kompositgeschäft brauchen Vermittler und Verbraucher ebenso faire wie praktikable Lösungen.“ Und er stellt auch klar, dass für existenziell wichtige und beratungsintensive Themen wie beispielsweise Sicherung der Arbeitskraft oder Krankenvollversicherung die Saldierungsempfehlung ausdrücklich nicht gilt.

Kostenloser Download

Alle Beratungshilfen stehen im Internetauftritt des Arbeitskreises auf der Download-Seite unter dem Reiter "Dokumentation" bereit. Vermittler dürfen das gesamte Material kostenlos nutzen. (ahu)