Rechtsanwälte TILP erreichen Vergleich im Mammutprozess gegen die Deutsche Telekom AG

23.11.2021

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Die ersten Kläger sollen noch im Jahr 2021 Vergleichszahlungen erhalten. Das zwischen den Musterparteien ausgehandelte Vergleichsergebnis wird nun allen vergleichsberechtigten Klägern angeboten. Erklärtes Ziel ist es, den ersten Klägern noch in diesem Jahr die Vergleichszahlungen zukommen zu lassen. Alle weiteren vergleichsberechtigten Kläger sollen bis Ende Juni 2022 ein konkretes Angebot zum Abschluss eines Vergleichs auf Basis des Vergleichsergebnisses vorgelegt werden. Das Vergleichsergebnis nimmt auch Rücksicht auf die lange Verfahrensdauer. Im Rahmen der Vergleichsabwicklung soll vor allem die Beibringung erforderlicher Nachweise nicht vor allzu großen Hürden stehen. Dadurch wurde zugunsten der Kläger insbesondere die Tatsache berücksichtigt, dass etwaige Aufbewahrungsfristen der Banken bereits verstrichen sind und unter Umständen keine Nachweise mehr zu erbringen wären.

Hinweis:

Unter https://www.tilp.de/deutsche-telekom/ finden Sie ausführliche Hintergrundinformationen zum Vergleichsergebnis und zum nunmehr beendeten Frankfurter KapMuG-Musterverfahren DT 3 anhand einer chronologischen Darstellung des Falles sowie Pressemitteilungen unserer Kanzlei seit 2001.

In eigener Sache

Am 01. April 2021 verstarb überraschend nach einem Fahrradunfall unser Kanzleigründer Andreas Tilp. Wie kein weiteres Verfahren war das Musterverfahren gegen die Deutsche Telekom AG mit dem Namen Andreas Tilp verbunden. „Mr. Telekom“, „Mr. Sammelklage“, „Mr. KapMuG“ – das sind nur einige der Beinamen, welche in der Presse über ihn zu finden sind. Kirchentellinsfurt bei Tübingen, der Sitz unserer Kanzleien, wurde durch ihn zu einer zentralen Adresse des deutschen Kapitalmarktrechts. Andreas Tilp war für viele Mandanten, Kritiker, aber auch für seine Prozessgegner der Inbegriff des Anlegervertreters. „Kämpfen lohnt“ war sein Motto und gemeinsam mit unserem Team kämpfte Andreas Tilp seit 20 Jahren um den Erfolg im Musterverfahren DT3. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Dezember 2020 war eines der Highlights seiner Karriere. „Der Beschluss zeigt, dass Engagement und ein langer Atem lohnt. Langes Warten auf den Erfolg ist besser als schnell verlieren“, war seine zutreffende Zusammenfassung.

Wir, die Rechtsanwälte von TILP, sind trotz des heutigen Erfolgs auch traurig, dass Andreas Tilp das Ende des Mammut-Prozesses „Deutsche Telekom“ nicht mehr miterleben konnte.