Permanent mit einem Bein im Gefängnis?

27.12.2019

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Diese Zwickmühle befeuert somit gleich das nächste haftungsauslösende Managerversäumnis. Weitverzweigte Unternehmen gewähren Managern oftmals keinen Einblick in Umfang und Konditionen der D&O-Unternehmensabsicherung. Sparwillige Vorstands- und Aufsichtsgremien dünnen bei Bedarf und ohne größeres Aufsehen den Deckungsumfang oder die Versichertenlisten der D&O-Policen aus. Solche Managementleistung schlägt sich zwar als Ersparnis in den Geschäftsbüchern erfolgswirksam nieder, bringt jedoch vom Schadenfall betroffene Manager in eine fatale Situation. Spannungsfelder zwischen Kostenschraube und Risikotransfer fordern folglich die D&O spezialisierten Vermittler. Einerseits wäre die risikoreichere Sparfreude der Unternehmensorgane einzuhegen, anderseits benötigen alle Manager individuellen D&O-Schutz und finanzierten Rechtsbeistand bei Obliegenheit- und Pflichtverletzungen seitens des Unternehmens und der Managementkollegen.

Verantwortung ist immer und überall

Mit höherer Position wächst die Verantwortung der Manager, Geschäftsführer, Vorstände sowie anderer Unternehmensentscheider wie Prokuristen und Direktoren. Zwar kann ein Manager die Umsetzung von gesetzlichen Regelungen auf andere Personen im Betrieb delegieren, bleibt jedoch schlussendlich vollumfänglich verantwortlich für Entscheidungen und Folgen. Demzufolge bleiben es auch die betroffenen Führungskräfte, die im Worst-Case-Szenario auf Schadensersatz verklagt oder gar strafrechtlich belangt werden. Manager und ebenso Sicherheitsbeauftragte haften mit vollem Privatvermögen. Mittels straffer Ablauforganisation, intensivem Controlling und transparentem Risikomanagement ist somit jede Ausführung gründlich sicherstellen. Systemfehler verantworten die Unternehmenslenker. Die Flut von Gesetzen aus Berlin und Brüssel, von Verordnungen für Bund, Ländern und Kommunen sowie von branchenspezifischen Regeln erfordern eine permanente Neuorganisation in Unternehmen, um gesetzeskonform zu bleiben und dennoch wirtschaftlich zu operieren. Gesetze über Arbeitsschutz, Datenschutz und Geldwäsche verlangen Dokumentationen im biblischen Umfang. Versäumnisse gehen auf das Konto der Sicherheitsbeauftragten und Unternehmensverantwortlichen. Neben einer D&O unterstützen insbesondere Rechtsschutzversicherungen bei Verfolgung durch Ordnungsämter, Polizei, Staatsanwaltschaft und andere Behörden, die bei Sicherheitsverstößen umgehend vorgehen. Dabei muss niemand zwingend zu Schaden kommen. Denn mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen, fehlerhafte Dokumentationen, ungenügende Personalschulungen oder Umsetzungslücken aus den geltenden Gesetzen genügen für eine penible Strafverfolgung.

Individueller Managerschutz

Führungskräfte, die ihr Risikomanagement sowie ihre Tätigkeitsabsicherung selbst in die Hand nehmen wollen, sollten den Aufwand für die notwendige Vorsorge bei anstehenden Gehaltsverhandlungen berücksichtigen. Vorstände sind ohnehin verpflichtet, für Teile von verursachten Vermögensschäden einzustehen. Mit der Aktiengesellschaft vereinbarte Eigenbehalte dürfen dabei 10% des Schadens und das 1,5-fache der festen Jahresvergütung nicht unterschreiten und werden – angesichts der Finanzkrise ursprünglich anders vom Gesetzesgeber geplant – ebenso versichert. Weiterhin sollten sich Unternehmensentscheider zusätzlich Schutz für Vermögensschäden und Rechtsschutzfälle organisieren, da die D&O-Unternehmensversicherer im Zweifel zugunsten der Unternehmen als Vertragspartner und gegen die Manager als versicherte Risiken operieren. (gg, mo)

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