Nichts als Vorteile
20.10.2020
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Der Wert der Hausarbeit
Die Versicherer tun also durchaus eine Menge, um den Abschluss solcher Policen zu vereinfachen. Das Risiko einer Unterversicherung können sie ihren Kunden allerdings nicht abnehmen. Dazu gehört etwa die Frage, ob es empfehlenswert ist, auch den nicht berufstätigen Lebenspartner abzusichern. Darauf wird nämlich häufig verzichtet – und genau dies kann sich schnell rächen. Stille sagt deshalb: „Die Absicherung beider Partner gegen das Todesfallrisiko ist auf jeden Fall empfehlenswert, wenn Kinder in der Familie sind.“ In diesem Zusammenhang biete der Spitzentarif »RISK-vario Premium« der Dialog eine wichtige Leistung: Würden mehrere in einem Vertrag versicherte Personen (verbundene Leben) aufgrund desselben Ereignisses innerhalb eines Monats versterben, werde entsprechend der Personenzahl eine Mehrfachleistung erbracht. Vorstellbar etwa bei einem Verkehrsunfall. Aber auch generell und vor allem im Hinblick auf Kinder im Haushalt sollte nicht nur der Hauptverdiener versichert sein, wie Dr. Becker weiß: „Auch nicht berufstätige Partner sollten abgesichert werden, insbesondere wenn Kinder im Haushalt leben. Denn fällt dieser aus, müssen die Kosten für die Kinderbetreuung und gegebenenfalls Haushaltführung gedeckt sein.“ Da sich die Partner häufig die Erziehungs- und Hausarbeit teilten, entstehe im Fall der Fälle eine Versorgungslücke. Die Ehe- oder Lebenspartner sollten sich beraten lassen, ob für ihre persönliche Lebenssituation eine so genannte Partnerversicherung oder eine Versicherung ‚über Kreuz‘ geeignet sei. Ins gleiche Horn stößt Dr. Fauser: „Es ist natürlich sehr wichtig, den Hauptverdiener, vor allem in jungen Familien, abzusichern. Aber auch beim nicht berufstätigen Lebenspartner kann im unerwarteten Todesfall eine nicht unerhebliche Versorgungslücke entstehen.“ Wenn zum Beispiel derjenige Elternteil ausfalle, der sich bisher um den Haushalt und die Kinder gekümmert habe, sei es nicht unwahrscheinlich, dass der berufstätige Elternteil in diesem Fall Job und Erziehung beziehungsweise Kinderbetreuung nur schwer miteinander vereinbaren könne. Die Realität gibt dem Versicherungsmanager Recht. Der überlebende Elternteil benötigt dann in der Tat Unterstützung, die viel Geld kostet. Würde man nur die Arbeit einer Hausfrau, unter Berücksichtigung von Kinderbetreuung und Haushalt, mit Tätigkeiten wie Einkaufen, Putzen, Kochen und Waschen entsprechend der anfallenden Arbeitsstunden in ein Gehalt umrechnen, würde man auf einen beträchtlichen Betrag kommen. Sollte dieser betreuende Elternteil plötzlich ausfallen, müssten die Hinterbliebenen genau diese Arbeitsleistung bezahlen.
Dr. Hofmeier lässt deshalb erst gar keinen Zweifel aufkommen: „Unsere Erfahrung zeigt, dass die Absicherung des Nebenverdieners oder des nicht berufstätigen Lebenspartners genauso wichtig ist wie die Absicherung des Hauptverdieners.“ Natürlich gebe es externe Unterstützung wie Haushaltshilfen. Die kosteten aber auch Geld. Witwen- oder Halbwaisenrenten können dies nur unzureichend auffangen. Urlaube und andere schöne Dinge müssten vernachlässigt werden. Dr. Hofmeier: „Aus diesem Grund können über unseren Premium-Schutz Familien finanzielle Lücken kurzfristig schließen, wie etwa Pflege- oder Betreuungskosten“. Pflege die versicherte Person bis zu ihrem Tod einen nahen Angehörigen, erhöhe sich etwa über den Pflegebonus die Todesfall-Leistung. Mit dem Kinder-Bonus steige die Todesfall-Leistung für jedes Kind bis der Nachwuchs sechs Jahre alt sei. So könnten gerade in diesem Alter, in dem Kinder eine deutlich intensivere Betreuung benötigen, Kosten aufgefangen werden. Der Versicherungsmanager erinnert den Vertrieb daran: „Und deshalb ist eine qualitativ gute Beratung durch den Vermittler auch wichtig.“ (hdm)