Nachfrage nach Extremwetter-Versicherungen fällt auf Niveau vor Ahr-Flut zurück
30.05.2022
Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV
Der GDV regt an, Überschwemmungsschäden obligatorisch in neuen privaten Wohngebäudeversicherungen anzubieten. „Bestehende Verträge ohne Elementarschutz möchten wir zu einem Stichtag umstellen, wenn uns der Gesetzgeber den notwendigen Rechtsrahmen schafft“, erklärt Asmussen. „Wer schon gegen Elementarschäden versichert ist, für den ändert sich nichts. Bisher Unversicherte würden für diesen zusätzlich Schutz einen risikogerechten Versicherungsbeitrag zahlen.“ Hausbesitzer, die diesen Schutz auch zukünftig nicht wollen, könnten aktiv widersprechen und somit frei entscheiden. „Es wäre ein milderes Mittel, als sie staatlich zu einer Versicherung zu zwingen“, sagt Asmussen.
Das GDV-Gesamtkonzept setzt allerdings voraus, dass Bund, Länder und Kommunen nachhaltig umsteuern in Richtung mehr Prävention und Klimafolgenanpassung. „Es muss klar sein: Eine Versicherung allein rettet kein Menschenleben, verhindert keinen einzigen Schaden. Wir müssen uns als Gesellschaft gegen mehr Extremwetter rüsten und vor allem auch mehr vermeidbare Schäden verhindern“, so Asmussen. „Daher fordern wir unter anderem Bauverbote in hochwassergefährdeten Gebieten, eine verpflichtende Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigungen und den besseren Schutz bestehender Gebäude.“
Es wird erwartet, dass sich die Justizminister der Länder in ihrer anstehenden Frühjahrskonferenz erneut mit der Elementarschadenversicherung und präventiven Maßnahmen beschäftigen. Das politische Ziel möglichst flächendeckender Versicherungen für alle Häuser dürfte nur mit Maßnahmen zu erreichen sein, die in bestehende Versicherungsverträge eingreifen und vorhandene Versicherungslücken schließen. (hdm)