Müssen P&R-Verantwortliche persönlich haften?

26.06.2018

Die Gesellschafter der insolventen P&R Gruppe sehen möglicherweise stürmischen Zeiten entgegen/ Foto: © Creativa Images - stock.adobe.com

Bereits nächsten Monat könnte das Insolvenzverfahren gegen die P&R Gruppe eröffnet werden. Die vorläufigen Insolvenzverwalter haben Sicherungsmaßnahmen eingeleitet, um die Ansprüche deutsche Gläubiger zu befriedigen. Doch es gibt auch Hiobsbotschaften.

Die vorläufigen Insolvenzverwalter der P&R Gruppe, Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke von der Münchner Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, haben ein Pfandrecht auf die Anteile der nicht insolventen Schweizer P&R Gruppen-Gesellschaften zu Gunsten der deutschen Container-Verwaltungsgesellschaften erwirkt.

Einnahmen gehen zunächst an Schweizer Gesellschaft

Wie die Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter mitteilte, werden die Einnahmen aus der Container-Vermietung an Leasing- und Transportgesellschaften wie Blue Sky zunächst in der Schweizer Gesellschaft erzielt. Dies hängt mit den vertraglichen und historisch gewachsenen Strukturen an Leasing- und Transportgesellschaften zusammen. Laut der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter reichen diese Einnahmen jedoch bei weitem nicht aus, um die gegen die deutschen Gesellschaften gerichteten Ansprüche an die Anleger zu decken. Die jetzt erreichten und weiter geplanten Sicherungsmaßnahmen sollen diese Einnahmen letztlich den Anlegern und Gläubigern der deutschen P&R Gesellschaften zugutekommen lassen und in den deutschen Insolvenzverfahren an die Anleger verteilen lassen. Da vor kurzem bereits ein Schweizer Wirtschaftsprüfer als Verwaltungsratspräsident bestellt wurde und somit die Geschicke der Schweizer Gesellschaft leitet, hat P&R Gründer Heinz Roth keine Vertretungsbefugnis mehr. In dem auch das eigene Vermögen der Schweizer Gesellschaft verwertet wird, sollen laut vorläufigen Insolvenzverwaltern die Ansprüche der deutschen Gesellschaften bestmöglich befriedigt werden. Letztendlich sollen die Verwertungserlöse den Anlegern und Gläubiger zugutekommen.

Insolvenzverfahren kann bald eröffnet werden

Da die Bestandsaufnahme und die Auswertung der vorhandenen Zahlen, Verträge und Unterlagen mittlerweile weit fortgeschritten ist, können die vorläufigen Insolvenzverwalter ihre Gutachten zu den Insolvenzgründen in Kürze an das Landgericht München übermitteln. „Aller Voraussicht können dann gegen Ende Juli die Insolvenzverfahren für die vier Container-Verwaltungsgesellschaften eröffnet werden“, zeigten sich die vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter zuversichtlich.

Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist, können die Anleger ihre Forderungen gegen die insolventen P&R-Gesellschaften anmelden. Dazu erhalten die bekannten Anleger/ Gläubiger nach Eröffnung des Verfahrens ein gesondertes Schreiben des Insolvenzverwalters ein Formular und dazu wichtige Informationen sowie Hilfestellungen zum Ausfüllen der Formulare. Das Landgericht München wird eine Frist bestimmen, bis wann die betroffenen Anleger ihre Ansprüche anmelden können. Denjenigen Anlegern, deren Verträge in Folge der Insolvenz im eröffneten Insolvenzverfahren nicht erfüllt werden können, werden die Insolvenzverwalter mitteilen, welche möglichen Schadensersatzforderungen sich aus den Systemen der insolventen Gesellschaften ergeben und damit einen ersten Schritt einer Anmeldung zur Insolvenztabelle zu erleichtern.

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