Kleine sind transparenter
05.12.2019
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Weiterhin bestehen Defizite
Die Untersuchung macht auch deutlich, dass es weiterhin zahlreiche Gesellschaften gibt, die sowohl zum Rückkaufwert als auch zur Ablaufleistung nicht ausweisen, welche Bestandteile variabel und welche fest gutgeschrieben sind oder welche Kosten wirken. Dadurch kann der Verbraucher nicht erkennen, welche Werte seinem Vertrag im anhaltenden Zinstief noch genommen werden können. Zudem ist der Markt in Sachen Vergleichbarkeit noch weit von einem einheitlichen Standard entfernt.
Durch die Pflicht zur jährlichen Unterrichtung des Versicherungsnehmers soll dieser während der sehr langen Laufzeit der Verträge Klarheit über die Entwicklung seiner Ansprüche erhalten. Neben der Erlebens- bzw. Todesfallleistung kommen auch der Anspruch auf den Rückkaufwert oder der Anspruch auf eine beitragsfreie Versicherung als Ansprüche in Betracht. Wenn aber nur ein kleiner Anteil des variablen Anteils ausgewiesen wird, bspw. die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven (BWR), kann sich der Versicherungsnehmer aber unmöglich Klarheit über den voraussichtlichen Stand seines Anspruchs verschaffen, insbesondere im Hinblick auf einen möglichen Rückkauf des Vertrages.
Sehr hohe Transparenz im Bereich der Rückkaufwerte zeigen die in der folgenden Grafik gezeigten Gesellschaften.
„Mit Blick auf die Transparenz lassen sich keine Durchschnittswerte bilden. Denn die unterschiedlichen Standmitteilungen ein und derselben Versicherungsgesellschaft zeigen ganz unterschiedliche Qualitäten bzw. Transparenzquoten“, erläutert Goff. „Da wir kaum vergleichbare Produkte und Tarife im Markt haben und auch keine gleiche Verteilung dieser Produkte und Tarife im Bestand müssen wir uns die einzelnen Teilbereiche ansehen und können diese dann miteinander vergleichen.“
Wie sehr unterschiedlich die Transparenz in den Teilbereichen ist, lesen Sie auf Seite 3