Klasse statt Masse

26.02.2020

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Sterben müssen alle Menschen – Makler sollten rechtzeitig mit ihren Kunden über dieses emotional schwierige Thema reden. Denn auf die Hinterbliebenen kommen beim Todesfall erhebliche Kosten zu, die sich in den wenigsten Fällen aus der Haushaltskasse bestreiten lassen. Und dies gilt für nahezu alle Bestattungsarten. Eine umsichtige Vorsorge umfasst allerdings nicht nur die Erstattung der Kosten durch einen Versicherer – es geht hierbei um sehr viel mehr. Bis hin zum Erbe und zur Unternehmensnachfolge.

Sterben kann in Deutschland eine Menge Geld kosten. Für eine Bestattung auf mittlerem Niveau fallen über 10.000 Euro an – wer mehr Qualität sucht, sollte bis zum Dreifachen einkalkulieren. Natürlich gibt es die anonyme Feuerbestattung auch schon für 2.000 Euro. Doch die Wenigsten werden ein derart würdeloses Ende wünschen. Wenngleich selbst Wolfgang Amadeus Mozart seine letzte Ruhe zunächst in einem Wiener Armengrab gefunden hatte. Dass die Deutschen von einem derartigen Schicksal nicht angetan sind, lässt sich aus einem anderen Umstand leicht folgern: Immer mehr Menschen planen ihre letzte Ruhestätte schon zu Lebzeiten. Ohnehin lässt sich ein Todesfall nicht auf eine derart einfache Kostenbetrachtung herunterbrechen. Sterbefallvorsorge muss deutlich mehr Aspekte berücksichtigen – zum Beispiel auch die Erben. So sagt Oliver Suhre, Generalbevollmächtigter der Monuta Versicherungen: „Jede Bestattung kostet viel Geld und kann durchaus eine finanzielle Belastung für die Erben sein. Die Sterbegeldversicherung ist aber nur ein Teil der ganzheitlichen Trauerfall-Vorsorge. Sie garantiert nicht, dass die Bestattung so passiert, wie Sie es sich zu Lebzeiten vorstellen. Das wird mit einer Bestattungsverfügung und einem Testament geregelt. Auch andere Vorsorgedokumente, wie z. B. die Patienten- und Sorgerechtsverfügung müssen aktuell sein.“ Gute Zukunftsvorsorge, auch für die Erben, sei ein Rundum-Paket. Das Thema Erben sei besonders auch für Unternehmer interessant. Etwa hinsichtlich der Frage, was mit der Firma passieren soll. Frank André Pernitt, Bereichsleiter Marketing, Brand and Product bei der IDEAL Versicherungsgruppe, ergänzt: „Versicherungsleistungen aus Sterbegeldversicherungen fallen nicht in die Erbschaft, wenn ein Bezugsrecht vereinbart wurde.“ Außerdem könne die Sterbegeldversicherung als ein Instrument der Nachlassplanung eingesetzt werden. Denn über die Vereinbarung von Bezugsrechten könne Vermögen außerhalb der Erbschaft auf die Hinterbliebenen übertragen werden. Darauf weist auch Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der DELA Lebensversicherungen Zweigniederlassung Deutschland, hin: „Die Sterbegeldversicherung fällt nicht in die Erbmasse, steht damit sofort zur Verfügung und ist bei Verwendung für die Bestattung steuerfrei.“

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