Kennen Sie den Wert Ihres Lebenswerks!
02.01.2020
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Bestandsveräußerung
Die Regel ist die Veräußerung des Bestandes anzufinden. Das hat in der Lebensplanung des Maklers auch immer einen Platz gehabt und war als Liquiditätszufluss für seine Altersversorgung vorgemerkt. Vor vielen Jahren ging einmal das Sprichwort um: „Leben zum Leben, Sach für´s Alter!“ Das beschrieb die Situation, in der sich der Makler bei Beendigung seiner Tätigkeit befindet. Die zentrale Frage beim Verkauf des Bestandes ist für den Makler die Kaufpreishöhe, denn das ist – wenn er nicht Konsumwünsche erfüllt oder Schulden tilgt – der angedachte Anteil an seiner Altersversorgung. Wie findet sich dieser Preis? Leider gibt es immer wieder Beispiele, dass die Preisfindung schlampig erfolgt. Es wird sich an Parallelfällen orientiert (obwohl kein Bestand ist wie der andere), es wird Beratern geglaubt, die sich eine Zahl zwischen Null und Unendlich ausdenken, Multiplikationsfaktoren, die sich herumsprechen und, und, und… Wie auch immer, es muss klar sein, dass der Makler nur DIESE EINE Chance
hat, sein Lebenswerk zu veräußern. Aus diesem Grunde muss diesem Vorgang viel Beachtung geschenkt werden. Es empfiehlt sich, mit gutem zeitlichem Vorlauf dieses Thema anzugehen. Das dürfen gerne auch Jahre sein. Jedes „Schnellschnell“ nimmt negativen Einfluss auf den Preis. Es empfiehlt sich ebenfalls bei der Wertbestimmung des Bestandes eines Gutachtens zu bedienen, wie auch bei der rechtlichen Gestaltung der Kaufverträge eines Rechtsanwaltes. Ein solches Gutachten muss nachvollziehbar sein und die Individualität des Bestandes beachten. Die Discounted Cashflow-Methode ist so eine. Sie baut auf den erwarteten Courtageerträgen der Zukunft auf, diaskontiert diese und gibt so den Ertragswert der zukünftigen Courtagen wieder. Das ist der finanzmathematische Teil des Vorgehens. Für dieses Vorgehen bedarf es einiger Verabredungen mit dem Verkäufer des Bestandes, z. B. sein Einverständnis, nur eine mittelfristige Zukunftsbetrachtung heranzuziehen (wofür es sehr gute ökonomische Begründungen gibt), wie der Abzinsungszins zu bestimmen ist und vor allem, wie der Abriebfaktor des Bestandes ermittelt wird.
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