„Kein systematisches Fehlverhalten“

01.02.2021

VOTUM-Vorstand Martin Klein / Foto: © VOTUM

„Bereits die geringe Fallzahl zeigt, dass in keinem der Bereiche, für die die Schlichtungsstelle zuständig ist, also der Vermittlung und Beratung zu Versicherungen, Kapitalanlagen und Krediten, ein systemisches Fehlverhalten im Markt beobachtet werden kann. Von einem ‚Grundrauschen schlechter Beratung‘, welches die Verbraucherzentrale Bundesverband zuletzt in der Sachverständigenanhörung im Bundestag zum Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz behauptet hat, ist tatsächlich nichts wahrzunehmen. Die Fallzahlen sind ein Beleg dafür, dass die Qualität der Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung in Deutschland auf einem hohen Niveau ist. Sie zeigen zudem, dass der rechtliche Rahmen, in dem sich diese Tätigkeiten entfalten, ausreichend ist, um den Verbraucherschutz sicherzustellen und eine Notwendigkeit weiterer Reglementierungen nicht besteht“, so das Fazit von Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbandes.

Noch Verbesserungsbedarf bei Kenntnissen

„Zu begrüßen wäre es, wenn die Unternehmen ihrer Informationspflicht hinsichtlich der Möglichkeit eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens noch mit größer Sorgfalt nachkämen“, so Martin Klein weiter. So sei gerade bei den nicht in Verbänden organisierten Marktteilnehmern offenbar die grundsätzlich bestehende Hinweispflicht auf die vorhandene bzw. nicht vorhandene Bereitschaft, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, nicht ausreichend bekannt. Es sei zudem zu beobachten, dass den nicht organisierten Versicherungsvermittlern unbekannt sei, dass die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren in diesem Segment verpflichtend sei und nicht zurückgewiesen werden könne.

Zudem sei zu beachten, dass in sämtlichen Marktbereichen sowohl für den Verbraucher als auch für die betroffenen Unternehmen der Schlichtungsprozess nicht verbindlich ist und zu seiner Wirksamkeit die Annahmen von beiden Parteien erforderlich sei. Trotz dieser Unverbindlichkeit erhalten die Parteien jedoch durch die erfahrenen und mit den Marktsegmenten vertrauten Schlichter, dem ehemaligen Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen, Wolfgang Arenhövel, der auch zugleich Ombudsmann beim Verband unabhängiger Vermögensverwalter in Deutschland (VuV) und beim Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) ist, sowie dem ehemaligen Präsidenten des Amtsgerichts in Bremen, Klaus Schlüter, eine fachliche Beurteilung des Vorgangs, welche - auch im Fall einer nicht erfolgten Schlichtung - geeignet ist, um einzuschätzen, ob ein kostenträchtiges gerichtliches Verfahren erfolgsversprechend ist. (ahu)