KAGB passiert den Bundestag

15.05.2013

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Der Deutsche Bundestag hat das AIFM-Umsetzungsgesetz verabschiedet. In seinem Beschluss übernimmt das Parlament die Empfehlungen des Finanzausschusses vom 10. Mai.

(fw/kb) Das Gesetz schafft ein in sich geschlossenes Regelwerk für alle Investmentfonds und ihre Manager und einen einheitlichen Aufsichts- und Regelungsrahmen für geschlossene Fonds. Nach Einschätzung des VGF Verband Geschlossene Fonds enthält der Gesetzesbeschluss im Detail wichtige Änderungen und Präzisierungen in bislang unklaren Punkten.

So wurde die Bestandsschutzvorschrift des § 353 Ab 1 KAGB-E an den Wortlaut des zugrundeliegenden Art. 61 Abs. 3 AIFM-Richtlinie angepasst. Damit hängt der Bestandsschutz für Altfonds, die nach dem 21. Juli 2013 keine weiteren Anlagen mehr tätigen, nicht mehr zusätzlich davon ab, dass die verwaltende Kapitalgesellschaft ausschließlich solche Fonds verwaltet.

Die Anbieter sollen außerdem ab dem Start der Platzierung im Rahmen einer 18-monatigen Anlaufphase zunächst auch mehr als die festgelegten 60 Prozent Fremdkapital aufnehmen dürfen. Dies dient u.a. der Zwischenfinanzierung von Eigenkapital für den Ankauf von Investitionsobjekten. Dieser Überhang muss dann erst mit Ablauf der Anlaufphase auf die festgelegte Fremdkapitalquote von 60 Prozent abgeschmolzen werden.

Eine Anlaufphase soll auch für den Aufbau der Risikostreuung in Fonds gelten, die eine Mindestbeteiligung von weniger als 20.000 Euro haben. Diese Fonds haben dann ebenfalls 18 Monate nach Platzierungsbeginn Zeit, die für die Risikostreuung erforderlichen gesetzlichen Kriterien zu erfüllen.

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