Jeder dritte übererfüllt Weiterbildungspflicht deutlich
23.04.2020
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„Gerade jetzt sollte die Zeit für Weiterbildung genutzt werden, denn die Weiterbildungsnachweise werden weiterhin erbracht werden müssen“, betonte Gerald Archangeli, Vorsitzender des Trägerausschusses der Initiative gut beraten und Vizepräsident des Bundesverbandes der Versicherungskaufleute, heute bei der Vorlage des Berichts für das erste Quartal 2020 der freiwilligen Brancheninitiative in München. „Wir gehen bislang davon aus, dass es aufgrund der Corona-Pandemie keine Sonderregelung bei den Weiterbildungsanforderungen für 2020 geben wird. Gleichzeitig beobachten wir, dass die vertrieblich Tätigen sich trotz aller aktuellen Einschränkungen weiterbilden – zunehmend auch online, wie insbesondere die März-Zahlen zeigen. Das ist erfreulich.“
„Der Beratungsbedarf der vertrieblich Tätigen, der Unternehmen und der Bildungsanbieter rund um die Weiterbildungsverpflichtung war in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres enorm hoch“, erläuterte Dr. Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V., und erklärte weiter: „Wir arbeiten weiter intensiv daran, Rechtssicherheit bei den genauen Anforderungen an die Weiterbildung zu erwirken – im Interesse aller Beteiligten, auch der Aufsichten selbst. Die Trägerverbände der Initiative gut beraten ebenso wie unsere Mitgliedsunternehmen setzen sich derzeit bei den Industrie- und Handelskammern stark dafür ein, dass bundesweit einheitliche Anrechnungsregeln für die Weiterbildung zugrunde gelegt werden. Praxisorientierte und zuverlässige Standards, die von allen Beteiligten anerkannt und zugrunde gelegt werden, sind dafür unabdingbar, gerade im Interesse des Verbrauchers.“
Höhn wies außerdem darauf hin, dass beginnend mit dem aktuellen Bericht für das erste Quartal 2020 die statistische Aufbereitung nicht länger die Datenhistorie seit Beginn der Initiative 2014 darstelle, sondern stattdessen den Fokus auf den Vorjahresvergleich lege. Außerdem werde ausschließlich die Zahl der aktiven gut beraten-Bildungskonten ausgewiesen. „Das sind die Konten, die in den zurückliegenden zwei Jahren von ihren Besitzern zum Nachweis ihrer Weiterbildung genutzt wurden. Alle weiteren Quartals-Darstellungen und -Erläuterungen beziehen sich ebenfalls darauf“, erklärte sie und erläuterte weiter: „Dabei ergaben sich natürlich Reduzierungen in der Menge, in der Struktur dagegen zeigten sich qualitativ nur geringfügige Änderungen.“ Die detaillierten Grafiken zu den oben genannten Zahlen sowie weitere aktuelle Daten zur Initiative gut beraten mit dem Stand 31. März 2020 stehen unter: www.gutberaten.de/ueber-uns/statistiken/ zum Download (pdf oder jpg) bereit. (ahu)