In zwei Jahren erstes Geld für P&R Anleger?
17.10.2018
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Was ist die Containerflotte wert?
Die aktuell knapp 630.000 Container stellen laut Dr. Michael Jaffé einen deutlichen Vermögenswert dar. Jedoch sei zurzeit keine seriöse Bewertung der Containerflotte möglich. Diese hänge von mehreren Faktoren ab, insbesondere der Möglichkeit der ungestörten Weitervermietung durch die Schweizer P&R, der Entwicklung der Weltwirtschaft, Wechselkursschwankungen und anderen. Als Anhaltspunkt nannte Jaffé die – unter der Voraussetzung eines weiterhin ungestörten Vermietungs- und Verwertungsprozesses – von der Schweizer P&R erzielbaren Einnahmen. Diese könnten bis Ende 2021 bereits bei rund 560 Mio. Euro liegen.
Allen anderen Vermögensgegenständen (Haftungsansprüche, Beteiligungsvermögen etc.) werde im Hinblick auf die Verwertung aller Voraussicht nach nur eine untergeordnete Bedeutung zukommen. „Alle erfolgversprechenden und werthaltigen Schadenersatzansprüche werden vom Insolvenzverwalter durchgesetzt. In Relation zum entstandenen Schaden im Milliardenbereich ist aus der Anspruchsverfolgung, auch wenn diese mit Nachdruck verfolgt werden wird, kein nennenswerter Zufluss zu erwarten“, erläuterte Jaffé.
Nur koordinierte Verwertung möglich
Der Insolvenzverwalter betonte auch nochmals die Unmöglichkeit der Eigenverwertung von Containern durch die Anleger. Dabei erläuterte er ausführlich, warum die Anleger kein Eigentum an den Container erworben hätten und demzufolge es auch keine wirksame Abtretung von Ansprüchen gegen die Schweizer P&R gegeben hat. Eine Eigenverwertung durch den einzelnen Anleger sei zudem aufgrund der damit verbundenen hohen Verwertungskosten faktisch ausgeschlossen.
Jaffé erläuterte ebenfalls ausführlich, warum eine Minimierung der Schäden der Anleger ausschließlich durch eine koordinierte Verwertung in mehreren Stufen erreicht werden könne. Dazu müsse zunächst weiterhin eine Stabilisierung und Sicherhung des Vermögens der Schweizer P&R erreicht werden: Diese ist Vertragspartner der Leasinggesellschaften, weshalb dort die Mieteinnahmen bzw. etwaige Veräußerungserlöse auflaufen. Wenn auch über die Schweizer P&R ein Insolvenzverfahren eröffnet würde, hätte dies auch für die deutschen Gläubiger erhebliche Konsequenzen: So würden dadurch erhebliche Werte für die deutschen Gesellschaften als Hauptgläubiger vernichtet – und damit auch für die Anleger.
Alle Hoffnung liegt in der Schweiz
Zunächst müsse weiterhin eine Stabilisierung und Sicherung des Vermögens bei der Schweizer P&R erreicht werden, weil diese Vertragspartner der Leasinggesellschaften ist und dort die Mieteinnahmen bzw. etwaige Veräußerungserlöse auflaufen. Ein Konkursverfahren über das Vermögen der Schweizer P&R würde erhebliche Werte für die deutschen Gesellschaften als Hauptgläubiger und damit für die Anleger vernichten.
Eine bestmögliche Verwertung ist nach Überzeugung des Insolvenzverwalters deshalb nur durch eine Kombination aus Weitervermietung und Verkauf der Container in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss möglich. „Es kann keinen übereilten Verkauf der Container unter Wert geben. Wir wissen aber auch um die berechtigte Erwartung der Anleger auf Erfüllung ihrer Ansprüche innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens. Erste Abschlagszahlungen können jedoch erst erfolgen, wenn entsprechende Mittel generiert wurden und Rechtssicherheit auch über die festgestellten Forderungen hergestellt ist. Ziel ist es, möglichst zügig die Voraussetzungen für eine erste Abschlagsverteilung an die Gläubiger zu schaffen“, so Jaffé.
Im besten Fall könne eine erste Abschlagsverteilung unter Umständen bereits innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen. „Wenn wir wie geplant bei unserem mehrstufigen koordinierten Verwertungskonzept vorankommen, erscheint eine erste Zahlung an die Gläubiger im Jahr 2020 möglich“ so Dr. Jaffé abschließend. (ahu)