Immobilien-Profis in der Pflicht
05.07.2019
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In den Tageszeitungen und Fachmedien häufen sich die Berichte, nach denen eine Wende am Wohnungsmarkt bevorsteht. Das Forschungsunternehmen F+B beispielsweise hat erstmals seit 14 Jahren sinkende Neuvertragsmieten ausgemacht. Die Preise dagegen steigen kräftig weiter. Was bedeutet das für private Kapitalanleger? Chance vertan, den richtigen Zeitpunkt verpennt? Das muss nicht sein. Allerdings kann es helfen, die Auswahl der Wohnungen den Profis zu überlassen und seinen Einsatz auf eine Vielzahl von Objekten zu verteilen. Mit dem aktuellen Wohnungsfonds „ZBI 12“ nehmen Anleger ab 25.000 Euro Mindestbeteiligung ausgewiesene Immobilien-Fachleute in die Pflicht.
Markt: Die aktuelle Diskussion um Enteignung von Wohnungsbaugesellschaften belegt den Notstand: Hohe Nachfrage, wenig Angebot. Nach Angaben von CBRE und Empirica lag der Leerstandsindex für das Jahr 2017 bei allen bezugsfähigen Wohnungen deutschlandweit unverändert zum Vorjahr bei 2,9 %. Der Gesamtleerstand bewegt sich im historischen Vergleich betrachtet auf einem relativ niedrigen Niveau, wobei große regionale Unterschiede, insbesondere zwischen Ost- und Westdeutschland, zu konstatieren sind. Nicht jeder Wohnungskauf wird so zwangsläufig zum Investitionserfolg.
Konzept: ZBI kauft Wohnungen, bei denen andere Investoren nicht sofort zugreifen, weil Standort, Lage und Qualität nicht zur ersten Liga zählen. Statt Neubau in München setzt ZBI eher auf Sanierungsobjekte in Essen. Strategie ist es, die Wohnungen vergleichsweise günstig einzukaufen, mit überschaubaren Mitteln zu modernisieren und somit eine Wertsteigerung zu erzielen. Durch Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten können deutliche Effizienzvorteile für den Anleger geschaffen werden, mit dem Ziel, die Wohnqualität zu erhöhen und eventuelle Leerstände abzubauen. Der Anteil der Neubauten darf 30 % des investierten Kapitals nicht überschreiten. Das Konzept sieht vor, auch diese Objekte relativ zügig wieder zu verkaufen und somit die Gewinne zu realisieren. Daher ist der AIF auch nicht, wie sonst bei geschlossenen Immobilienfonds üblich, vermögensverwaltend konzipiert, sondern gewerblich, was steuerliche Konsequenzen zur Folge hat.
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