HAHN AG verabschiedet sich von Börse
04.08.2014
Knapp acht Jahre nach Erstnotiz der Aktie am 30.10.2006 hat der Vorstand der HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG beschlossen, bei der Deutschen Börse AG zeitnah einen Antrag auf Delisting vom Börsenhandel zu stellen.
(fw/ah) Der Vorstand erklärte hierzu, dass der wirtschaftliche Nutzen der Börsennotierung der HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG den damit verbundenen Aufwand nicht mehr rechtfertigt. Michael Hahn, Vorstandsvorsitzender der HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG: „Mehr als 90 Prozent der Hahn-Aktien werden stabil von zwei Großaktionären gehalten, zu denen meine Familie zählt. Es bestehen keine Pläne dies zu ändern. Deshalb wurden zuletzt kaum noch Aktien an der Börse gehandelt. Damit stellt sich ganz automatisch die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Börsennotierung." Auch die Neuaufnahme von Aktienkapital ist nicht geplant.
Thomas Kuhlmann, Mitglied des Vorstands der HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG: „Wir verfügen heute über eine sehr komfortable Eigenkapitalausstattung. Bei der Realisierung unserer Wachstumspläne kommen wir daher ohne das Instrument der Kapitalerhöhung über die Börse aus."
Dieses Delisting wird zunächst bei der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt, an der die Aktien aktuell im Regulierten Markt (General Standard) gehandelt werden, sowie anschließend bei allen anderen deutschen Börsen, an denen sie zurzeit zum Handel im Freiverkehr zugelassen sind. Es ist davon auszugehen, dass das Delisting sechs Monate nach der positiven Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse wirksam wird und damit voraussichtlich auch der Handel im Freiverkehr beendet wird. Der Handel der von der Hahn Immobilien Beteiligungs AG begebenen Unternehmensanleihe bleibe vom Delisting unberührt.