Gläubiger: Vermögensschäden in der Insolvenz vermeiden

23.01.2020

Dr. Dirk Hammes, Gründungspartner hammes. Insolvenzverwalter GbR / Foto: © hammes Insolvenzverwalter

Für Unternehmer (oder deren Kunden, je nach Konstellation) stellt sich dabei regelmäßig eine Frage: Wie können sie daran arbeiten, dass so viele ihrer Ansprüche wie möglich befriedigt werden? Dafür kommt es darauf an, das Verfahren genau zu beobachten, die Abläufe zu verstehen und gemeinsam mit den anderen Gläubigern und dem Insolvenzverwalter an einer Lösung zu arbeiten. Denn beispielsweise kann eine Fortführung des Betriebs auf Dauer viel mehr Sinn machen als eine Liquidation, um kurzfristig die Ausschüttung zu erhöhen, da der Geschäftspartner dann erhalten bleibt. Zielführend ist die Beteiligung an einem Gläubigerausschuss als dem Willensbildungs- und Vertretungsorgan der Gläubiger. Insbesondere Fachleute wie Insolvenzverwalter/Fachanwälte für Insolvenzrecht eignen sich als professionelle Vertreter von Gläubigern, um deren Interessen in sämtlichen Belangen durchzusetzen.

Gläubiger können gemeinsame Strategie entwickeln

Dies ist häufig aber nicht ohne Beratung zu bewerkstelligen – denn woher sollten Unternehmer die Kompetenzen besitzen, alle Verfahrensinhalte und die Konsequenzen in aller Tiefe nachvollziehen können? Spezialisierte Berater nehmen als Bevollmächtigter des Gläubigers im Verfahren ein – dabei vertreten sie seine betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und strategischen Interessen. Berater können übrigens auch darauf hinwirken, dass die betroffenen Kunden sich im Falle der Insolvenz eines Fonds oder eines Produktgebers zusammenschließen, eine gemeinsame Strategie entwickeln und sich im besten Falle auch noch gemeinschaftlich von einem Spezialisten vertreten lassen. Damit verfügen sie über eine starke Stimme im Gläubigerausschuss und können vor allem professionellen Gläubigern wie Banken oder Behörden gegenübertreten.

Dazu gehört auch, auf die Art des Verfahrens Einfluss zu nehmen. Gerade bei den vielfach durchgeführten Verfahren in Eigenverwaltung kann es dazu kommen, dass der selbstverwaltende Schuldner und sein Sanierungsberater die Eigenverwaltung aus anderen Interessen als der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung betreiben. Durch gezielte Beratung und die Vertretung im Ausschuss kann der Experte sicherstellen, dass die Lösungen des Verfahrens wirklich zielführend für die Gläubiger sind und damit den Interessen des Gläubigers wirklich entsprochen wird.

Das ist insofern wichtig, als dass das „Projekt Eigenverwaltung“ vielfach aufgrund der durch die externe Sanierungsberatung ausgelösten Kosten und der regelmäßig fehlenden wirklichen unternehmerischen Neuorientierung über kurz oder lang in die nächste Insolvenz mündet. Das ist bei mehr als 40 Prozent der Verfahren der Fall – sehr zum Schaden der Gläubiger, die sich ja eigentlich darauf verlassen, dass sie bestmöglich befriedigt werden, wie es die Insolvenzordnung vorsieht. Und nicht, dass noch mehr Firmenvermögen verbrannt wird und später nichts mehr übrig ist.

Warum Sanierungsberater das Verfahren nicht dominieren sollten, lesen Sie auf Seite 3