EuGH und BGH öffnen Türen für Volkswagen und Daimler Kunden
13.05.2020
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Aktuell insbesondere betroffene Hersteller:
Daimler AG
Daimler lässt es in den unzähligen Verfahren mehr oder weniger unbestritten, dass ein Thermofenster vorliegt, da es sich mit Gründen des Motorschutzes verteidigt.
Fallen diese Gründe nun weg, liegt regelmäßig eine unzulässige Abschalteinrichtung vor.
Volkswagen AG
Zunächst wäre u.U. das Software-Update beim EA 189 unzulässig, da wohl auch hier ein Thermofenster verwandt wurde. Auch hierzu ist ein Verfahren bei dem EuGH anhängig. Für all diejenigen, die bislang nichts unternommen, d.h. sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben oder ein Individualverfahren führen, könnten sich nun „neue Türen öffnen“, wenn auch das Update selbst eine Manipulation darstellt.
In Gerichtsverfahren den EA 288 Motor betreffend hat es Volkswagen als unstreitig stehen lassen, dass ein Thermofenster verwendet wird. Auch hier werden Gründe des Motorschutzes vorgeschoben.
Daneben sind auch bei den 3.0 TDI Motoren der Audi AG (verbaut auch in den Diesel-Modellen von Porsche) Thermofenster Gegenstand von Gerichtsverfahren, sodass nun mit den genannten – anstehenden – Entscheidungen des EuGH und BGH für viele Käufer – insbesondere der genannten Hersteller – sehr gute Erfolgsaussichten für die Geltendmachung ihrer Rechte bestehen.
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