Es wird ernst im Fall P&R

24.07.2018

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Schaden für Gläubiger soll minimiert werden

Die Insolvenzverwalter haben das Ziel, die bestehende Containerflotte bestmöglich zu verwerten und somit die Schäden für die Anleger zu minimieren. "Wir haben in den letzten vier Monaten insbesondere die Geschäftsbeziehungen der Schweizer P&R-Gesellschaft zu den Leasinggesellschaften und den Endkunden stabilisieren und Vertrauen aufbauen können, was angesichts der äußerst schwierigen Ausgangslage einen erheblichen Erfolg darstellt. Derzeit wird das weiterhin stabil laufende Vermietungsgeschäft fortgeführt. Ein übereilter Verkauf der gut vermieteten und nahezu vollständig ausgelasteten Containerflotte würde zum jetzigen Zeitpunkt unnötig Werte vernichten. Es geht uns darum bestmögliche Ergebnisse für die Gläubiger zu erzielen. Wir möchten nicht, dass Dritte die Gelegenheit nutzen, um auf Kosten der Gläubiger Geschäfte zu machen. Hierdurch würden die Anleger nur weiter geschädigt", so Dr. Jaffé.

Die laufenden Einnahmen aus der Fortsetzung der Container-Vermietungen an Leasing- und Transportgesellschaften werden aufgrund der vertraglichen und historisch gewachsenen Strukturen ausschließlich in der Schweizer Gesellschaft erzielt. Jedoch verfügen diese, wie auch die deutschen Gesellschaften, beim Insolvenzantrag über kaum noch Liquidität, was auch der Grund für den Insolvenzantrag für die deutschen Gesellschaften war. So wurde durch die letzten Zahlungen im Februar und März die Liquidität fast vollständig aufgebraucht. Durch die jetzt erreichten und weitere geplante Sicherungs- und Stabilisierungsmaßnahmen sollen die Einnahmen aus der Vermarktung der Container ebenso wie die Verwertungserlöse des eigenen Vermögens der Schweizer Gesellschaft einschließlich deren Beteiligungen letztlich allen Anlegern und Gläubigern der deutschen P&R Gesellschaften zu Gute kommen und in den deutschen Insolvenzverfahren an die Gläubiger verteilt werden.

Dabei konnten bereits erste Fortschritte erzielt werden: So ist es gelungen, eine erste Auszahlung der Schweizer P&R Gruppen-Gesellschaft auf die Anderkonten der Insolvenzverwalter der deutschen Gesellschaften zu bewirken.

Die Insolvenzverwalter machen auch weiter deutlich, dass eine Verwertung und Befriedigung der Anlegeransprüche außerhalb der deutschen Insolvenzverfahren rechtlich wie faktisch ausgeschlossen ist. "Nur durch eine koordinierte Verwertung im Insolvenzverfahren können die Schäden für die Anleger so gering wie möglich gehalten werden. Eine Verwertung der Container durch die Anleger selbst ist nicht möglich und wirtschaftlich sinnlos."

Anleger haben kein Eigentum erworben

Auch rechtlich ist eine Verwertung der Container durch die Anleger unmöglich, denn diese haben kein Eigentum erworben: Die wirksame Übereignung von Gegenständen setzt nämlich voraus, dass der zu übereignende Gegenstand so präzise bezeichnet ist, dass ein Dritter schon an Hand der zwischen den Parteien getroffenen Absprachen diesen Gegenstand identifizieren kann (sog. "Sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz"). Dies ist vorliegend mit den mit den Anlegern getroffenen Vereinbarungen nicht möglich, denn diese enthalten keine Bezugnahme auf konkrete Container. Die bloße Übereignung einer bestimmten Zahl eines bestimmten Containertyps genügt nicht, um zu bestimmen, welche Container im Einzelnen gemeint waren. Dies hat das Landgericht München I zwischenzeitlich in einer rechtskräftigen Entscheidung vom 20.06.2018 bestätigt. Auch in den wenigen Fällen, in denen die Anleger nach Vertragsschluss Zertifikate erhalten haben, ändert sich an diesem Ergebnis nichts.

"Dies ist jedoch kein wirtschaftlicher Nachteil für die Anleger", betonen die Insolvenzverwalter, "denn sie werden über die auf ihre Insolvenzforderungen gezahlte Quote an den Erlösen aus der koordinierten Verwertung partizipieren. Eine solche Verwertung kann jedoch nur erfolgreich sein, wenn sie ungestört verläuft. Störungen des koordinierten Verwertungsprozesses können zu erheblichen Schäden für den einzelnen Anleger wie auch für die Gläubigergesamtheit bis hin zum Totalverlust führen. Die Anleger haben durchweg verstanden, dass es keine Alternative zu einer koordinierten Verwertung gibt und lassen sich nicht verunsichern. Wir wissen aus unzähligen Gesprächen, die wir mit Anlegern und deren Anwälten geführt haben, dass die große Mehrheit der Anleger mit der gewählten Vorgehensweise einverstanden ist und auf die Verwertung durch die Insolvenzverwalter vertraut, die ja bereits erste Erfolge gezeigt hat. Hierfür bedanken wir uns bei den Anlegern."

"Die Zahl der Anleger und Anwälte, die die Reedereien, die Leasinggesellschaften oder die Schweizer P&R-Gesellschaft ansprechen und dort Informationen über vermeintlich "ihre" Container oder direkte Zahlungen an sich verlangen, ist sehr klein. Es ist allen klar, dass keine dieser Firmen direkte Zahlungen an Anleger leisten wird. Allerdings besteht die Gefahr, dass Anleger durch solche Aktionen einen erheblichen Schaden verursachen. Denn die Geschäftspartner der Schweizer Gesellschaft haben mit den Vorkommnissen der Vergangenheit nichts zu tun und möchten das auch gar nicht. Wenn sie die Container nicht ungestört nutzen können, kann es passieren, dass sie P&R Container insgesamt außer Dienst stellen. Dann werden die Container auf einen Schlag zu einer Last und könnten zur Abdeckung der enorm hohen Standkosten durch Dritte zwangsverwertet werden. Für die Anleger würde dann nichts mehr übrigbleiben. Gleiches würde im Falle eines Konkurses der Schweizer P&R-Gesellschaft gelten", ergänzt Dr. Jaffé.

Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen die Verantwortlichen

Die Aufarbeitung der Insolvenzursachen und der sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen dauert noch an. Insbesondere werden weiterhin die umfangreichen Unterlagen ausgewertet, die für die weiter zurück liegende Vergangenheit teilweise nur in Papierform vorliegen und händisch aufgearbeitet werden müssen. Dabei geht es auch um die Analyse der Zahlungsflüsse innerhalb der P&R-Gruppe, um zu überprüfen, ob Gelder zweckwidrig verwendet wurden. Derzeit gibt es noch keine Anhaltspunkte dafür, dass signifikante Geldbeträge rechtsgrundlos an einzelne Beteiligte oder Dritte geflossen wären. Die Untersuchungen werden jedoch weiter fortgesetzt. Unabhängig davon bestehen Haftungsansprüche gegen die für die Vorgänge verantwortlichen Personen, die mit Nachdruck durchgesetzt werden. Erste Ansprüche daraus sind bereits geltend gemacht worden. Weitere Anspruchsgeltendmachungen werden folgen. "Die Anleger haben ein Recht darauf, dass die Verantwortlichen auch zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden", so Dr. Jaffé.

Er warnt jedoch davor, zu große wirtschaftliche Erwartungen daran zu knüpfen: "Die daraus bestenfalls für die Masse zu generierenden Vermögenswerte werden kaum geeignet sein, die enormen Schäden in Milliardenhöhe auch nur ansatzweise auszugleichen. Für einzelne Anleger macht es wirtschaftlich wenig Sinn, hier selbst aktiv zu werden. Es ist unsere Aufgabe, erfolgversprechende Ansprüche gegen die Verantwortlichen durchzusetzen, wenn sich hierdurch Gelder realisieren lassen. Die Erlöse aus der Durchsetzung von Haftungsansprüchen werden im weiteren Verlauf der Insolvenzverfahren über die Quote an die Gläubiger verteilt".

Parallel dazu ermittelt die Staatsanwaltschaft München I weiter gegen mögliche Verantwortliche, wobei der damalige Geschäftsführer Feldkamp bereits im Jahr 2016 verstorben war und der Geschäftsführer Stömmer, der ebenfalls in der relevanten Zeit tätig war, vor wenigen Wochen überraschend verstorben ist, was auch für die Insolvenzverwaltung die Aufarbeitung der Vergangenheit nicht erleichtert.

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