EnBW will Prokon übernehmen

12.05.2015

Im Fall des insolventen Windparkbetreibers Prokon zeichnet sich eine Lösung ab, welche das Ende des Insolvenzverfahrens bedeuten kann und die Wiederaufnahme des normalen Geschäftsbetriebs.

2015-05-13 (fw/db) Dr. Dietmar Penzlin hat als Insolvenzverwalter die Gläubiger der Prokon aus Itzehoe über den aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens informiert.

Die erste Variante („Genussrechtsinhaber-Insolvenzplan“) sehe die Umwandlung von Prokon in eine Genossenschaft vor. Das setze voraus, dass sich eine ausreichende Zahl an Inhabern der Genussrechte bereit erklären, einen Teil ihrer werthaltigen Forderungen in Mitgliedschaftsrechte zu wandeln und sich somit als Mitglied einer Genossenschaft unternehmerisch an Prokon zu beteiligen. Insofern kommt es bei dieser Variante maßgeblich darauf an, ob mit den Erklärungen der Inhaber der Genussrechte die Eigenkapitalquote erreicht wird, die vom zuständigen Genossenschaftsverband als erforderlich angesehen wird.

Diese erste Variante sieht zudem die Ausgabe einer Anleihe an sämtliche Genussrechtsinhaber als weiteren Teil der Gläubigerbefriedigung vor. Lieferanten sowie Genussrechtsinhabermit Forderungen bis zu 1.000 Euro erhalten im ersten Schritt eine Barauszahlung. Diese Gläubiger und die nicht wandlungswilligen Genussrechtsinhaber erhalten darüber hinaus eine Abgeltungskomponente, die jedoch erst und insbesondere nach Realisierung der Darlehen, die im Zusammenhang mit rumänischen Wäldern und dem Paletten-Werk in Torgau gewährt wurden, ausgezahlt werden kann.

Die zweite Variante bedeutet die Veräußerung aller Prokon-Anteile an einen Investor („Investoren-Insolvenzplan“). In diesem Fall werden sämtliche Gläubiger– und damit auch alle Inhaber der Genussrechte – bereits im ersten Schritt eine Barzahlung erhalten. Eine Anleihe wird in dieser Variante nicht begeben werden. Die oben beschriebene Abgeltungskomponente wird bei dieser Variante an sämtliche Gläubiger nach Realisierung ausgezahlt werden.

Ende 2014 hatte der Insolvenzverwalter gemeinsam mit dem Bankhaus M.M. Warburg & CO einen strukturierten Bieterprozess begonnen. Der Gläubigerausschuss hat aus den teilnehmenden Bietern jetzt das Angebot der EnBW Windkraft Beteiligungsgesellschaft mbH, einer 100 Prozent-Tochtergesellschaft der EnBW Energie Baden Württemberg AG, ausgewählt. Die EnBW hat das Angebot offiziell bestätigt und einen mittleren dreistelligen Euro-Millionenbetrag als Kaufpreis angegeben.

Die Gläubigerversammlung wird Anfang Juli 2015 in der Hamburger Messe darüber zu entscheiden haben, welche der beiden Insolvenzplan-Varianten umgesetzt werden soll.

Dietmar Braun