D&O-Versicherung: Private Vermögensschäden vermeiden

02.03.2021

Markus Röttges, Inhaber R+V Generalagentur Markus Röttges / Foto: © Markus Röttges

Auch erfahrene Führungskräfte, Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer können falsche Entscheidungen treffen – und zwar über alle Branchen und Unternehmensgrößen hinweg. Das kann zu weitreichenden Haftungsproblemen im Privatvermögen führen. Als Schutz vor diesen Haftungsfällen hat sich die D&O-Versicherung als Vermögensschadenhaftpflicht bewährt.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Die Zahl der haftungsträchtigen Schadensfälle in Deutschland hat sich in den vergangenen zwanzig Jahren etwa verdreifacht. Damit steigt das Risiko, dass Haftungsprobleme das Privatvermögen erheblich schädigen können. Hintergrund ist nicht zuletzt die Tatsache, dass Aufsichtsgremien deutlich aktiver sind, wenn es darum geht, aus möglichem Fehlverhalten für ihr Unternehmen entstandenen Schaden bei den zuständigen Managern gerichtlich einzuklagen. Vor allem in der derzeitigen, von großen wirtschaftlichen Herausforderungen geprägten Situation kann es schnell zu haftungsträchtigen Schadensfällen kommen: Wirklich wichtige und weitreichende Entscheidungen müssen schnell getroffen haben. Geht dabei etwas daneben, schrecken Geschädigte in der Regel nicht davor zurück, Haftungsforderungen geltend zu machen. Nicht selten kann das zur Privatinsolvenz führen: Denn Schäden, die im geschäftlichen Umfeld aufgrund von falschen Entscheidungen oder durch Fahrlässigkeit entstehen, können richtig teuer werden und in die Hunderttausende oder sogar Millionen gehen.

Gegen Schadensersatzansprüche wegen angeblicher Fehlentscheidungen absichern

Das bedeutet: Auch erfahrene Führungskräfte, Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer können falsche Entscheidungen treffen – und zwar über alle Branchen und Unternehmensgrößen hinweg. Mit einer D&O-Versicherung können sich Eigentümer und Manager gezielt gegen Schadensersatzansprüche wegen angeblicher unternehmerischer Fehlentscheidungen absichern. Gerade auch Finanzdienstleister, Vermögensverwalter und Asset Manager müssen sich professionell absichern: Sie gehen treuhänderisch mit dem Vermögen ihrer Kunden um und können bei Falschberatung kaum auf Gnade hoffen. Darüber hinaus bestehen gewaltige Risiken beispielsweise bei Verstößen gegen Rechtsvorschriften wie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), den immer breiter werdenden Compliance-Richtlinien oder auch bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen wie Unternehmenstransaktionen. Auch unbeabsichtigte Insolvenzverschleppung, wettbewerbs- oder kartellrechtliche Verstöße und Versäumnisse von Fristen und Mitteilungspflichten können Haftungsfallen auslösen. Passieren dabei Fehler, können Geschäftsführer und Manager für eventuell entstandene Vermögensschäden an der eigenen Gesellschaft oder an Dritten persönlich in Haftung genommen zu werden.

Beispielsweise ist der Vorstand eines großen Unternehmens schon vor einigen Jahren zu Schadensersatz in Höhe von 15 Millionen Euro verurteilt worden, weil er sich der Pflichtverletzung hinsichtlich der Compliance schuldig gemacht hatte. Bei Forderungen im Innenverhältnis verlangt das eigene Unternehmen Schadensersatz vom Management. Bei Ansprüchen im Außenverhältnis hingegen werden die Forderungen in der Regel von Geschäftspartnern, Behörden, Wettbewerbern etc. gestellt.

Warum auch GmbH-Geschäftsführer Haftung fürchten müssen, lesen Sie auf Seite 2