Dieser Restwert ist bei E-Autos zu erzielen

04.09.2019

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Restwerte bei Verbrennen leiden unter Diesel-Krise

Die in der ING-Studie betrachtete Restwertentwicklung zeigt auch, dass reife Märkte nicht gegen einen externen Schock gewappnet sind, bspw. die aktuelle Diskussion um Dieselautos. So lief die Restwertwicklung zwischen Diesel und Benzinern bis zum Abgasskandal nahezu auf demselben Niveau, bewegt sich seitdem aber merklich auseinander. So könnte es auch sein, dass die Restwerte für Elektroautos zurückgehen, wenn die Politik ihre Förderung dieser Antriebsart einstellt.

Restwerte für Elektroautos dürften steigen

Da aufgrund der aktuellen politischen Förderung von Elektroautos auch die Nachfrage nach diesen steigen dürfte, ist von einer weiterhin günstigen Restwertentwicklung auszugehen. Dies dürfte auch dadurch geschehen, dass immer mehr E-Autos mit größerer Reichweite und damit besserer Alltagstauglichkeit auf den Markt kommen. Diese positive Entwicklung der Restwerte neuer PKW dürfte sich aber negativ auf die Restwerte älterer Modelle auswirken, da die Nachfrage nach diesen wohl deutlich sinken dürfte.

Jedoch dürfte die höhere Reichweitenentwicklung auch vorwiegend ab dem Mittelklasse-Segment zum Tragen kommen. So erwarten die Studienautoren in absehbarer Zeit keine Produktion von Elektroautos mit höherer Reichweite im Kleinst- und Kleinwagensegment, denn dies würde sich überhaupt nicht lohnen. So würden Elektro-PKW aus diesem Segment vor allem im Kurzstreckenverkehr eingesetzt womit die höhere Reichweite uninteressant wäre. Gegenüber Verbrennern würden sie durch geringere Wartungs- und Betriebskosten profitieren, die den Restwert in diesem Segment stützen sollte. Ohnehin sind die Betriebskosten für Elektroautos deutlich günstiger als für PKW mit Verbrennungsmotor. Der große Knackpunkt dürfte die Batterie sein. Momentan beträgt die Garantie auf diese bis zu 8 Jahre, was fast dem aktuellen Autodurchschnittsalter von 9,5 Jahren entspricht. In den kommenden Jahren dürfte zudem klarer sein, wie sich der Ablauf der Garantie für die Batterie auf den Restwert auswirken wird.

Für Leasing-Fahrer sind Elektroautos aufgrund von Steuervergünstigungen derzeit besonders interessant. Seit dem 01. Januar 2019 muss für die private Nutzung von Elektroautos und Plug-in-Hybriden, die als Firmenwagen genutzt werden, statt 1 % nur noch 0,5 % steuerlich geltend gemacht werden. Eine Regelung, die vorerst bis Dezember 2021 in Kraft bleibt. Die Steuern für ein Elektroauto bei einem Bruttolistenpreis von 38.000 Euro und einem Steuersatz von 42 % reduzieren sich dadurch um fast 1.000 Euro.

Mit einem zukünftigen Anstieg des gebrauchten Elektro-Angebots und einer noch stärkeren Nachfrageentwicklung erwarten die Studienautoren daher, dass sich die Restwertentwicklung von Elektroautos auch weiterhin auf dem Niveau von vergleichbaren Verbrenner-Modellen bewegen wird und der kleine Vorteil bei der Restwertentwicklung gegenüber Verbrennern bestehen bleiben dürfte. (ahu)