Diese Kostenkennzahl befürwortet der BdV

07.04.2020

Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten / Foto: © BdV

Der Bund der Versicherten (BdV) hat einen eigenen Rechner erstellt, der Versicherten die Kostenbelastung bei Produkten der privaten Altersvorsorge veranschaulichen soll. Zudem präferiert der Verband für eine andere Kennzahl als die von den Versicherern bevorzugte.

Für Versicherte ist bei privaten Altersvorsorgeprodukten die Kostenbelastung oftmals unverständlich. Wie die Kostendarstellung transparenter und nachvollziehbarer dargestellt werden kann, darüber diskutierte gestern die EIOPA-Expertengrupe für das europäische Altersvorsorgeprodukt PEPP. Der BdV macht sich dafür stark, dass Verbraucher mitgeteilt bekommen, auf wie viel Leistung sie wegen Kosten verzichten können. Diese Kostenangabe wird als „Reduction in Wealth“ (RiW) diskutiert. Von Seiten der Versicherungswirtschaft wird hingegen die Kennzahl „Reduction in Yield“ (RiY) bevorzugt, die die durchschnittliche Renditeminderung in Prozent angibt. „Wenn Versicherte erfahren, dass ein Drittel der Rente durch Kosten aufgezehrt werden, dann ist das verständlich“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. „Die Angabe einer durchschnittlichen Renditeminderung ist dagegen unverständlich.“ Zudem könne die Kostenquote, mit der Versicherer derzeit im Markt arbeiten, Verbraucher in die Irre führen. So gibt die RiY lediglich über die durch die Kostenbelastung verursachte durchschnittliche jährliche Renditeminderung Aufschluss. Die absoluten Bezugsgrößen werden hingegen nicht offen gelegt. Deshalb ist laut BdV die RiY ungeeignet, die Kostenbelastung eines Altersvorsorgevertrags nachvollziehbar zu verdeutlichen. Bei einem Vergleich von Verträgen mit unterschiedlicher Laufzeit könnte die Zahl sogar zu irreführenden Ergebnissen führen. „Die Angaben der Versicherer blenden den Zinseszinseffekt aus und suggerieren besonders bei langlaufenden Verträgen günstige Kosten, während die Kunden tatsächlich auf zunehmend mehr Leistung verzichten müssen“, erläutert Versicherungsmathematiker Kleinlein.

Wie der BdV mehr Transparenz in das Thema bringen will, lesen Sie auf Seite 2