Diese Kostenkennzahl befürwortet der BdV
07.04.2020
Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten / Foto: © BdV
Um Versicherten den Sachverhalt deutlich zu machen, hat der BdV einen eigenen Excel-Rechner aufgelegt, mit dem sich sowohl RiW- als auch die RiY-Kennziffern kalkulieren und vergleichen lassen. So lassen sich in dem Rechner Parameter für die Kostenkategorien „einmalige Kosten“, „laufende Kosten“, „Managementgebühren“ und „Zinssatz“ wählen. Die Ergebniskurven zeigen jeweils die RiW und die RiY in Abhängigkeit von der Vertragsdauer an. „Damit lassen sich die Unterschiede beider Ausweisungen sehr anschaulich verdeutlichen“, erklärt Kleinlein, der Mitglied des EIOPA Expert Panels ist.
Beispiel mit Zillmerung 2,5 %, laufende Kosten 2,7 %, Kosten auf angespartes Kapital 0,5 % p.a.:
Mit dem Rechner kann beispielsweise gezeigt werden, dass bei gegebenen Parametern die RiY für einen Vertrag mit 20 Jahren Laufzeit 1,0 % beträgt (rote Linie und rote Skala), während die RiW 10,9 % beträgt (blaue Linie und blaue Skala). Das heißt, die Kosten nach RiY führen zu einer Verminderung der durchschnittlichen jährlichen Rendite um 1,0 %, während die Kosten nach RiW-Ansatz zu einer Verminderung des durchschnittlichen jährlichen Guthabens um 10,9 % führen.
Den Excel-Rechner zum Download finden Sie hier, Erläuterungen hierzu finden Sie hier.
Der BdV hatte seine Position bereits zuvor in verschiedenen Stellungnahmen deutlich gemacht und sich für eine Ausweisung der leistungsmindernden Kosten nach der Methode Reduction-in-Wealth ausgesprochen. Diese besteht im Kern aus einem direkten Vergleich von prognostizierten Auszahlungen vor und nach Kosten. Dass EIOPA nun dazu diskutiert, wertet der Verbraucherschutzverein positiv. (ahu)