Diese Herausforderungen lauern beim Eigenheim
17.01.2019
Das neue Eigenheim steht im Grünen, das Grundstück ist vielleicht sogar schon erschlossen. Dennoch können noch einige andere Schwierigkeiten auf die neuen Eigenheimbesitzer zukommen./ Foto: © js-photo - fotolia.de
Zu viel Provision an Makler
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Die Provision an Makler fällt für viele Käufer heute noch zu hoch aus. Vorläufig wird sich daran eventuell nichts ändern /Foto: © leszekglasner - fotolia.de[/caption]
Wer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen über Makler eine Immobilie erwerben möchte, ist üblicherweise in der misslichen Lage, die Entlohnung des Maklers alleine übernehmen zu müssen. In den anderen Bundesländern gilt theoretisch die hälftige Aufteilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer. So zahlen die meisten Immobilienkäufer offiziell in Deutschland angeblich maximal 3,57% vom Kaufpreis an den Makler. Doch auch hier sieht es in der Realität anders aus, wie etwa Auswertungen des Maklerunternehmens "Homeday" zeigen. Drei Millionen Immobilieninserate wurden überprüft und die Ergebnisse sind erschreckend: Käufer zahlen in Bundesländern wie Niedersachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen statt der 3,57% mit knappen 6% des Kaufpreises schon fast das Doppelte des zu Erwartenden an den Makler. In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sind es sogar ganze 6,1%, bzw. 6,1%. Auch in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein liegen die Provisionen, so Homeday, spürbar über dem offiziellen Satz.
Unterm Strich sitzen also Makler und Verkäufer fast überall in Deutschland am längeren Hebel, was wohl auch daran liegt, dass es für die Höhe der Maklercourtage keine gesetzlichen Vorgaben gibt. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will daher in Kürze etwa einen Gesetzentwurf vorlegen, nach dem in Zukunft nur noch die Verkäufer von Immobilien die Maklerprovision zu bezahlen hätten. Seit 2015 gilt dieses Prinzip bereits bei Vermietungen über Makler; Immobilienkäufen sollen der nächste Schritt sein. Das sogenannte "Bestellerprinzip" allerdings, so fürchten Kritiker, könnte dazu führen, dass die Maklerprovision ganz einfach auf den Immobilienpreis aufgeschlagen würde – womit auch wieder der Käufer die ganzen Kosten zu tragen hätte. Da der Markt sowieso boomt, könnten höhere Kaufpreise auch recht unkompliziert durchgesetzt werden.
Das Problem nicht erschlossener und teilerschlossener Grundstücke
Zukünftige Bauherren vergessen scheinbar immer häufiger auch, dass nicht jedes Grundstück sofort bebaut werden kann. Nur die sogenannten voll erschlossenen Grundstücke können bebaut werden. Nicht erschlossene oder teilerschlossene Grundstücke dagegen bedürfen noch einiger finanzieller Aufwendungen, um als erschlossen und damit bereit für den Bau zu gelten.
Zu den Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit ein Grundstück als erschlossen gilt, gehören:
- Die Anbindung an das öffentliche Straßennetz
- Die Versorgung mit Strom
- Die Versorgung mit Wasser und Abwasser
- Andere weitere Erschließungsleitungen müssen manchmal, aber nicht immer zwingend vorhanden sein. So etwa Leitungen für Telekommunikation (Telefon, DSL, Kabelfernsehen), Gas und Fernwärme.
Sind nur einige, aber nicht alle der erforderlichen Kriterien erfüllt, gilt ein Grundstück als teilerschlossen. Der Anschluss an das Straßen- oder Wegenetz oder beispielsweise die Installation von Stromleitungen oder Abwassersysteme muss dann noch erfolgen. Diese Kosten für eine vollständige Erschließung des Grundstücks sind nicht immer niedrig und werden in der Bauplanung oftmals einfach vergessen. Zum Großteil müssen sie von den Grundstückseigentümern auch alleine getragen werden. Die Kommunen übernehmen meist – wenn überhaupt – nur einen kleinen Teil der Abgaben. Übrigens sind Grundstücke "im Grünen" verhältnismäßig günstig zu erschließen, während die Erschließungskosten eines gewerblich genutzten Grundstücks meist deutlich höher ausfallen.
Welche Kosten häufig vergessen werden, lesen Sie auf Seite 3