Diese Herausforderung bringt das vernetzte Auto mit sich
22.09.2020
Foto: © winyu - stock.adobe.com
Fahrzeugdaten müssen zur Aufklärung beitragen dürfen
Auf dem Allianz Autotag ging es auch um Fahrzeugdaten im Fall eines Hackerangriffs. So muss das vernetzte Auto zwar hinreichenden Schutz bezüglich möglicher Cyberrisiken bieten, zugleich aber auch einen einfachen und schnellen Zugriff auf Fahrzeugdaten erlauben, um so auch Dritten die Entwicklung und Bereitstellung von neuen Produkten und Services zu ermöglichen. Ergänzend zu den Forderungen des letztjährigen Allianz Autotages bezüglich der Nutzung von Fahrzeugdaten zur Unfallaufklärung beim automatisierten Fahren sollen künftig auch Cyberangriffe bei einem ortsunabhängigen Datentreuhänder erfasst werden. Eine solche Erfassung könnte ohne Übermittlung personenbezogener Informationen datenschutzkonform erfolgen. Zudem kann die Erfassung der Cyberangriffe dazu dienen, die Systeme zu verbessern und zukünftige Schäden zu vermeiden.
Schäden sind meist versichert
Durch Hackerangriffe sind verschiedene Risikoszenarien möglich, die für Versicherer relevant sind, bspw. Verkehrsunfälle, Fahrzeugentwendungen oder Erpressungen nach der Systemübernahme der Fahrzeuge durch Hacker. Wenn ein Cyberangriff einen Unfall zur Folge hat, bei dem Menschen verletzt werden oder das eigene oder fremde Fahrzeuge beschädigt werden, besteht bei den europäischen Töchter der Allianz Gruppe generell Versicherungsschutz. Schäden Dritter werden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen, die Schäden am eigenen Fahrzeug durch die Vollkaskoversicherung. Wenn durch einen Hackerangriff ein Diebstahl des Fahrzeugs ermöglicht wird, ist dieser in den meisten Ländern über die Teilkaskoversicherung mitversichert. In Deutschland übernimmt die Allianz in der Vollkaskoversicherung auch Schäden an der Software. „Auch wenn es nicht zu einem Unfall kommt, der Hackerangriff aber Schäden an der Software verursacht, werden diese seit einem Jahr bei der Allianz über die Vollkaskoversicherung erstattet, sofern der Hackerangriff unmittelbar auf das Fahrzeug erfolgt“, erklärte Frank Sommerfeld, Vorstandsvorsitzender der Allianz Versicherungs-AG.
Hersteller in der Verantwortung
Wenn ein Angriff auf die Server oder die digitale Plattform des mit dem Fahrzeug kommunizierenden Fahrzeugherstellers zu Funktionsstörungen bei mehreren Fahrzeugen oder sogar bei allen Fahrzeugen eines bestimmten Fahrzeugtyps führt, ist der Fahrzeughersteller in der Verantwortung, denn es gehört zur Risikosphäre des Herstellers, für eine dauerhafte Funktionsfähigkeit seiner Fahrzeugelektronik zu sorgen. Das gilt auch dann, wenn sich dieser Angriff unmittelbar auf die Funktion des Fahrzeugs auswirkt. „Kommt es aber infolge der durch eine Cyberattacke hervorgerufenen Funktionsstörung zu Verkehrsunfällen, würden wir als Versicherer dafür aufkommen, wenn die beteiligten Fahrzeuge beschädigt oder Menschen dabei verletzt werden“, erläuterte Sommerfeld. (ahu)