Die große Armut

07.12.2018

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Verkaufsschub für die Rürup-Rente

Michael Steudten, Experte für Personenversicherungen bei Aon in Deutschland, hat hier eine eindeutige Präferenz: „Auch für Selbständige sollte eine Pflicht zur Altersvorsorge eingeführt werden – so wie es diese Pflicht durch die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung für jeden Arbeitnehmer gibt. Wichtig wäre dann, dass bei einer Insolvenz des Selbständigen die Einzahlungen vor dem Zugriff der möglichen Gläubiger geschützt sind, was bei einer Basisrente und der gesetzlichen Rentenversicherung schon der Fall ist. Die klare Empfehlung wäredaher die Pflichtversicherung für Selbständige mit Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine Basisrente.“ Und auch Ulrich Lamy, Vorstand der Barmenia Versicherungen, ist davon überzeugt, dass die Rürup-Rente sich auf Seiten der privaten Vorsorgeprodukte am ehesten eignen würde: „Die Basisrente ist eine – zu Unrecht – noch zu wenig beachtete Vorsorgevariante. Tatsächlich ist die Rürup-Rente für den Großteil der Selbstständigen die einzige Möglichkeit, bei der eigenen Altersvorsorge von einer staatlichen Förderung zu profitieren. Vor allem bei Selbstständigen und Unternehmern besteht oftmals noch eine sehr große Versorgungslücke im Rentenalter, die sich mit einer passenden Rürup-Rente schließen ließe.“ Denn für Selbstständige sei es außerordentlich wichtig, sich flexibel auf sich verändernde wirtschaftliche und finanzielle Situationen einstellen und reagieren zu können.

Neben der regelmäßigen Beitragszahlung sowie der Möglichkeit der dynamischen Beitragserhöhung sei es für Selbstständige besonders interessant, den steuerlichen Förderrahmen durch flexible Sonderzahlungen voll zu nutzen. So könnten die Einkünfte aus einem besonders guten Geschäftsjahr, Steuerrückzahlungen oder Erbschaften gezielt zur Erhöhung der Basisrente eingesetzt werden. Nicht nur an die Alterssicherung denkt Michael Bastian, Leiter Maklerzentralbereich Allianz Leben und Allianz Kranken: „Für Freiberufler und Selbständige bieten wir eine Reihe von Vorsorge- und Absicherungsmöglichkeiten an. Neben der Altersvorsorge sollte dabei von Anfang an ein besonderes Augenmerk auf die Arbeitskraftabsicherung gelegt werden. Sie ist für Freiberufler und Selbstständige von hoher Bedeutung. Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung und auch die Körperschutzpolice bieten individuelle Lösungen passend zum Berufsbild und zum Bedarf der Kunden.“

Im Hinblick auf die Altersvorsorge sei die so genannte Rürup-Rente das ideale Instrument für den Freiberufler und den Selbstständigen. Und das umso mehr, je früher mit dem Sparprozess begonnen werde. Bastian ergänzt: „Aus unseren verschiedenen Vorsorgekonzepten – von InvestFlex über IndexSelect hin zu KomfortDynamik und Perspektive – können unsere Kunden auch für die Altersvorsorge eine individuelle und bedarfsorientierte Absicherung wählen.“ Hier ist eindeutig eine gute Beratung durch Makler gefragt. Von dieser Versicherungspflicht sollen allerdings diejenigen Selbstständigen und Freiberufler ausgenommen sein, die bereits– zum Beispiel über ein berufsständisches Versorgungswerk – anderweitig pflichtversichert sind. Experten rechnen im Herbst kommenden Jahres mit dem endgültigen Gesetzentwurf; zum 1. Januar 2020 könnte die Versicherungspflicht dann in Kraft treten. Sofern die Große Koalition so lange hält. (hdm)