Die Frage aller Fragen

29.10.2019

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Achtung: Familie

Und was spricht grundsätzlich für die gesetzliche Krankenversicherung? Nikolaos Becker, Leiter Außendienst bei der BIG direkt gesund, bringt es auf den Punkt: „Der Mindestbeitrag. So funktioniert der Einstieg in die GKV schon ab einem Mindestbeitrag von 161,98 Euro pro Monat. Dazu kommt noch der Anteil zur Pflegeversicherung. Bei der PKV sind die Einsteigertarife bedeutend höher, und oft wird noch die Bonität des Versicherten geprüft wie auch sein Gesundheitszustand.“ Darüber hinaus seien in der GKV die Beiträge im Alter in der Regel wesentlich niedriger als in der PKV. Fakt ist: Das Thema Familienangehörige sollte nicht unterschätzt werden. Sind sie in der GKV mitversichert, muss hingegen in der PKV jedes Familienmitglied einzeln versichert werden. Das kostet natürlich Geld. Hinzu kommt, dass die Mitgliedschaft in der GKV durch Zusatzabsicherungen über die PKV gestützt werden kann, wie z. B. das Zweibettzimmer im Krankenhaus oder die Zahnzusatzversicherung. Ein ganz wichtiges Thema ist für diesen Personenkreis die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall. Becker erklärt dazu: „In dieser Zeit können schon sehr hohe Fixkosten auflaufen, die gegebenenfalls aus Rücklagen bestritten werden müssen. Ein Unternehmensgründer hat diese Rücklagen in der Regel gar nicht.“ Sichere man sich über den BIG-Partner DKV ab, würden bis zu 300 Euro pro Tag für Selbstständige und bei Freiberuflern, wie Anwälten oder Ärzten sogar bis zu 520 Euro gezahlt. Die BIG biete zudem den Wahltarif BIGselect Krankengeld. Damit hätten Selbstständige Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Auch für Müller-Herbers führt kein Weg daran vorbei: „Eine bedarfsgerechte Krankentagegeldabsicherung ist unverzichtbar zur Sicherung der Existenz.“ „Besonders wichtig ist“ für Söhne, „dass der Firmengründer sein Krankentagegeld entsprechend seiner Einkommensentwicklung nach oben anpassen kann“. Stelle er einen entsprechenden Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt seines Einkommensteuerbescheids, erfolge keine Gesundheitsprüfung, und er erhalte das erhöhte Krankentagegeld ohne Wartezeit und auch für laufende Versicherungsfälle. Lammerskitten macht noch einmal auf das Szenario aufmerksam: „Für Freiberufler oder Selbstständige kann ein längerer, krankheitsbedingter Ausfall gravierende Folgen haben: Aufträge bleiben liegen und von einem auf den anderen Tag fällt das Einkommen weg. Auf Wunsch erhielten Kunden der DKV bereits ab dem vierten Tag einer Arbeitsunfähigkeit eine zuvor festgelegte Summe. Das Krankentagegeld könne flexibel an das Einkommen angepasst werden. (hdm)