Der feine Unterschied

19.10.2020

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Vor allem Sache der PKV

So bleibt der medizinische Fortschritt vor allem eine Angelegenheit der privaten Krankenversicherer. Anlässlich einer Online-Pressekonferenz zur Zwischenbilanz der COVID19-Pandemie erklärte der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Dr. Florian Reuther, kürzlich: „Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung stehen zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und eisten zur Bewältigung der Corona-Krise sogar höhere Zahlungen an das Gesundheitssystem, als es ihrem 10 %igen Versichertenanteil im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht.“ Einzelne Vorwürfe, die PKV beteilige sich zu wenig an den Corona-Kosten, seien nachweisbar unberechtigt. Die Leistungsausgaben der PKV sind im 1. Halbjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum – anders als in der GKV–nicht gesunken, sondern um 690 Mio. Euro auf 14,34 Mrd. Euro gestiegen. Und der PKV-typische Mehrumsatz über das GKV-Vergleichsniveau hinaus komme dem Gesundheitswesen auch während der Corona-Krise zu Gute. Bundesweit erhielten z. B. Kliniken allein für Wahlleistungen der PKV jährlich 2,99 Mrd. Euro zusätzlich zu den allgemeinen Krankenhausleistungen.

Massive Kritik an Spahn

Und er übt harte Kritik an Gesundheitsminister Jens Spahn. Maßnahmen zum Infektionsschutz in den Arztpraxen seien gesamtgesellschaftliche Aufgaben der Gefahrenabwehr, die nach der Verfassung in der Verantwortung des Staates und insbesondere der Länder lägen. Diese Aufgaben gehörten nicht in die Finanzverantwortung von GKV und PKV. Als Krankenversicherungen seien sie für die bestmögliche Versorgung von Kranken zuständig, aber eindeutig nicht für Corona-Tests bei Menschen ohne Symptome, nicht für das Freihalten von Krankenhausbetten oder Boni für Pflegekräfte. Diese Leistungen seien – wenn politisch gewollt – grundsätzlich vom Staat aus Steuermitteln zu finanzieren. Dann würden sie auch automatisch von Privatversicherten mitgetragen – sogar überproportional. Dr. Reuther ergänzt: „Bei den Corona-Notmaßnahmen hat der Gesetzgeber die Finanzierung zwar zunächst kurzfristig dem Gesundheitsfonds übertragen. Doch die Bundesregierung hat bereits die Erstattung aus Steuermitteln zugesagt, für den Krankenhaus-Rettungsschirm und für die Tests bei symptomlosen Personen.“ (hdm)