Das sollten PIM-Vermittler jetzt wissen

16.09.2019

Nikolaus Sochurek / Foto: © Peres & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

finanzwelt: Wie können Vermittleranwälte die Vertriebe unterstützen?

Sochurek: Mein Ansatz ist hier relativ simpel und praxiserprobt aus diversen Massenschadensfällen. Im Rahmen der Vermittlergemeinschaft, die ich auch für PIM ins Leben rufen werde, besteht das Ziel darin, den Vermittler gegenüber seinem Kunden als die primäre Informationsquelle zu „installieren“ und als primären Ansprechpartner zu etablieren. Ein Kunde, der von seinem Vermittler – hier besteht meist ein Vertrauensverhältnis – gut informiert wird, der hat deutlich weniger Bedarf, sich an andere Informationsquellen zu wenden, wie etwa Anlegeranwälte. Eine gelungene und rechtssichere Kundenkommunikation ist also absolut zentral in der Krise zur Haftungsprävention. Hierbei muss der Vermittler aus dem Hintergrund heraus unterstützt werden.

finanzwelt: Es ist wie in anderen Fallkomplexen zu erwarten, dass Angebote zur Zusammenarbeit von Seiten der Anlegerschutzanwälte angeboten werden. Wie sollte man mit solchen Angeboten umgehen?

Sochurek: Ich kenne Angebote dieser Art natürlich, die teilweise direkt über die Kanzleien kommen, manchmal aber auch über „Anlegerschutzvereine“, die von Kanzleien als Akquisevehikel genutzt werden.

Ich muss von einer Zusammenarbeit eher abraten, insbesondere nicht, ohne erstmal selbst anwaltlich beraten zu sein. Derartige Zusammenarbeiten gehen langfristig oft nicht gut aus und können im schlechtesten Fall die Position des Vermittlers noch schwächen.

Daher lautet mein zusammenfassender Rat: Keine Zusammenarbeit mit Anlegeranwälten, jedenfalls so lange Sie nicht selbst von einem wirklich erfahrenen Vermittleranwalt beraten werden, der Chancen / Nutzen und Risiken abwägen kann. Andernfalls besteht die Gefahr, sich selbst auf lange Sicht „ans Messer“ zu liefern.

Eine Kooperation im Einzelfall kann allenfalls im Rahmen einer engmaschigen Betreuung durch einen erfahrenen Vermittleranwalt erwogen werden. Auch hier ist jedoch höchste Vorsicht geboten. Kategorisch ausschließen würde ich jedoch eine solche „Kooperation“ nicht per se. Dies schon allein aus dem praktischen Grund heraus, dass die Kunden nach einem Anwalt fragen werden und der Vermittler dann unter gewissen Zugzwang gerät, wenn er nur ausweichen kann und keine Antwort hat.

Speziell auf diese Frage, die sich in der Lebenswirklichkeit der Vermittler nicht mit einem kategorischen „Nein“ beantworten lässt, werde ich im kommenden Webinar eingehen.

Welchen Rat Nikolaus Sochurek Vermittlern nun auf den Weg gibt, lesen Sie auf Seite 3