Das sollten Berater wegen Corporate Social Responsibility wissen
11.12.2020
Jan Moritz Degener, Rechtsanwalt und Partner Beiten Burkhardt / Foto: Beiten Burkhardt. Beiten Burkhardt
Corporate Social Responsibility reduziert das Anlagerisiko
Die Corporate Social Responsibility oder Unternehmerische Gesellschaftsverantwortung umschreibt damit heute umfassend den freiwilligen Beitrag der Wirtschaft zu einer nachhaltigen Entwicklung, der über die gesetzlichen Forderungen hinausgeht. Damit ist CSR ein Schlüsselbegriff der Unternehmensethik und äußert sich beispielsweise in der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Gesundheitspräventionsangebote für Mitarbeiter, Diversity-Programme und der Nutzung regenerativer Ressourcen, aber auch der Vermeidung von Fehlverhalten, beispielsweise durch Auditierungen und Compliance-Mechanismen und der Implementierung von Leitbildern, Risikomanagement-Systemen, Verhaltenskodizes und sogar Whistleblowing-Systemen.
Die Vorteile für Unternehmen, die sich der Corporate Social Responsibility konsequent verschreiben, sind ein positiver Beitrag zur langfristigen Rendite und eine stärkere Positionierung als guter Arbeitgeber (Employer Branding) – auch dies ist zu einem eklatanten Erfolgsfaktor für Unternehmen geworden. Denn Organisationen können langfristig nur erfolgreich sein, wenn sie die besten Köpfe für ihre Anliegen und geschäftlichen Tätigkeiten gewinnen. Daher sind auch Vermögensverwalter und Finanzberater gefragt, sich mit den Unternehmen zu beschäftigen, die eine tragfähige Corporate Social Responsibility nachweisen können; diese versprechen für die Anleger zukunftsorientierte Erträge und setzen sich wesentlich weniger Gefahr aus, aufgrund fragwürdiger Geschäftspraktiken ins Visier von Behörden und Nichtregierungsorganisationen zu geraten. Das reduziert das Anlagerisiko gerade im Sinne der viel geforderten Nachhaltigkeit ganz erheblich.
Wortlaut des Grundgesetzes: „Eigentum verpflichtet“
Zwar müssen Unternehmen weiterhin nur gesetzliche CSR-Pflichten erfüllen. Aber gerade mit Blick auf die Aufnahmen neuer Investoren, den Unternehmensverkauf und die Altersnachfolge im Unternehmen kann es durchaus Sinn ergeben, sich neuen Usancen zu unterwerfen, die international bereits anerkannt sind. Unternehmen verpflichten sich in diesem Zusammenhang selbst dazu, der Corporate Social Responsibility mehr und mehr Bedeutung zu geben und sich selbst im Umgang mit Mitarbeitern, Lieferanten etc. Regeln aufzuerlegen. Das weist stark in die Richtung der Nachhaltigkeit, die gerade nicht auf die Erzielung von Gewinnen „um jeden Preis“ aus ist, sondern auf langfristig ausgelegte Investitionen und wirtschaftliche Tätigkeiten mit dem Blick für die soziale, ökologische und/oder gesellschaftliche Verträglichkeit. Eine Annäherung können Unternehmen nicht zuletzt auch im Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht betonte Sozialbindung des in den Aktien verkörperten Eigentums gemäß Art. 14 Abs. 2 GG wagen: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“, heißt es im Grundgesetz.
Auch vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission an ihren Plänen festhält, bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen, bleibt die CSR auch auf lange Sicht wichtig. Die derzeitige Krisensituation zur Bewältigung der Corona-Pandemie tut dem keinen Abbruch. Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte ja bereits angekündigt, dass die zur Bekämpfung der Corona-Krise mobilisierten Mittel „klug und nachhaltig“ investiert werden müssten. Ziel sei es, ein „moderneres, nachhaltigeres und widerstandsfähigeres Europa aufzubauen“. Die Folgen der Corona-Pandemie sollten also für Unternehmen kein Hinderungsgrund sein, ihre CSR-Strategien weiterhin zu forcieren. Im Gegenteil: Tun sie dies nicht, kann sich dies sogar nachteilig auswirken, weil sie dann bestimmte Vorgaben nicht erfüllen.
Corporate Social Responsibility-Strategien als Teil einer gewichtigen Zukunftsorientierung herausstellen
Jedes Management handelt daher zum Wohl des Unternehmens, wenn es auch Maßnahmen der Corporate Social Responsibility im Sinne der langfristigen Ertragsstärkung und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und seiner Produkte oder Dienstleistungen einsetzt. Vermögensverwalter und Finanzberater können ihren unternehmerisch tätigen Mandanten auch dahingehend Nutzen anbieten, indem sie die Bedeutung von Corporate Social Responsibility-Strategien als Teil einer gewichtigen Zukunftsorientierung herausstellen und die Rechtssicherheit gemeinsam mit spezialisierten Beratern gestalten. Der Vorteil: Die Nachhaltigkeit des Unternehmens wirkt sich denn auch positiv auf den langfristigen Mandatserhalt aus.
Gastbeitrag von Jan-Moritz Degener, Rechtsanwalt und Partner der internationalen Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt