Das müssen Sie über digitale Wertpapiere wissen
23.04.2021
v. li. nach re.: Svenja Brinkmann, Senior Consultant, Frank Thole, Partner und Amadeus Maximilian Gryger, Consultant WEPEX Unternehmensberatung / Fotos: © WEPEX Unternehmensberatung
III. Die Handelbarkeit
Kryptowertpapiere in Sammeleintragung nehmen, anders als von einem Zentralverwahrer verwahrte Zentralregisterwertpapiere, gemäß Gesetzentwurf nicht am Effektengiroverkehr teil. Da für den Handel an einem geregelten Markt, einem multilateralem Handelssystem (MTF) oder einem organisiertem Handelssystem (OTF) gemäß Central Securities Depository Regulation (CSDR) aber eine Einbuchung im Effektengiro erforderlich ist, können Kryptowertpapiere nicht an diesen Handelsplätzen getradet werden. Daraus folgt, dass sie lediglich Over-the-Counter (OTC) oder, abhängig von den Bestimmungen der jeweiligen Börse, in deren Freiverkehr gehandelt werden könnten. Durch die eingeschränkte Handelbarkeit erhöht sich auch die Gefahr, dass Kryptowertpapiere am Grauen Kapitalmarkt emittiert werden, auf dem Transparenz und Anlegerschutz nicht wie auf regulierten Handelsplätzen gewährleistet sind.
Wo und wie der Handel im Sekundärmarkt stattfindet dürfte auch mit dem Führer des Kryptowertpapierregisters zusammenhängen. So liegt es aufgrund der (zu erwarteten) Ausgestaltung des Kryptowertpapierregisters auf Basis einer (permissioned) DLT nahe, auch den Handel über die DLT zu organisieren und interessierte Marktteilnehmer (z.B. Broker) als Knotenpunkt (Node) aufzunehmen. Als Distributed Ledger wird eine dezentrale Datenbank bezeichnet, die Nodes des Netzwerks eine gemeinsame Schreib- und Leseberechtigung erlaubt und bei der ohne eine zentrale Instanz neue Einträge in der Datenbank vorgenommen werden können. Bei Kryptowertpapieren würde das bedeuten, dass auf jedem Node die jeweilige Eigentums- und Transaktionshistorie gespeichert ist. Der Kryptowertpapierregisterführer würde in diesem dezentralen Netzwerk lediglich als Gatekeeper fungieren, der auf Grundlage von ihm aufgestellten Regeln festlegt, welcher Marktteilnehmer sich für die Aufnahme in die permissioned Distributed-Ledger als Node qualifiziert und somit am Handel der Kryptowertpapiere teilnehmen darf. Dabei ermöglicht die DLT mangels Notwendigkeit einer zentralen Instanz wie einer Börse einen direkten Handel zwischen den verschiedenen Knotenpunkten zur Eintragung von Transaktionen in der Datenbank. Dabei würden die Kryptowertpapiere, vereinfacht ausgedrückt, über die Private Keys für die Übertragung freigeschaltet und im Anschluss mittels Public Keys übertragen werden.
Ein Handel von digitalen Wertpapieren über eine Blockchain als zugrundeliegender Technologie, die im Regelfall eine unpermissoned DLT (mit grundsätzlich in der Anzahl unbegrenzten Nodes) darstellt, dürfte in der Praxis aufgrund des rechnerisch deutlich aufwendigeren Konsensverfahrens gegenüber einer permissioned DLT nicht erfolgen.
Mehr über die Abwicklung erfahren Sie auf Seite 3