Das ist nun (nicht ) möglich
26.11.2020
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Der Flickenteppich geht weiter
Besonders hart werden die Maßnahmen an Hotspots mit diffusem Infektionsgeschehen und mit jeweils mehr als 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner: Dort können weitere Maßnahmen wie Schulschließungen oder Ausgangsbeschränkungen verhängt werden. Die konkrete Ausgestaltung bleibt Sache der Bundesländer bzw. Landkreise. Positive Nachrichten gibt es hingegen für Regionen mit einem Inzidenzwert von 50 uns sinkender Tendenz: Hier können die Länder eigenständig Lockerungen beschließen.
Arbeitgeber werden in die Pflicht genommen
Zu den normalen Berufsverkehrszeiten sind die Straßen derzeit voller als während des Frühjahrs-Lockdowns – sehr zum Unmut der Politik. So werden die Arbeitgeber gebeten, noch einmal die Möglichkeiten zu prüfen, ihre Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken. Gar nicht gearbeitet werden soll zwischen dem 21. Januar und dem 3. Januar: An diesen Tagen sollen möglichst viele Betriebe schließen (eigentlich eine fast schon überflüssige Regelung: Gastronomie- und Kultureinrichtungen sind ja ohnehin schon geschlossen und viele Bürobeschäftigte haben um diese Zeit ohnehin Urlaub).
Vorgezogene Weihnachtsferien
Über diese Regelung dürften sich viele Schüler (und auch so manche Lehrer) freuen: Die Weihnachtsferien werden vorgezogen, sodass am 18. Dezember der letzte Schultag ist. Doch die zusätzlichen freien Tage zu nutzen, um Freundschaften zu pflegen, ist nicht im Sinne der Politik: So sollen die Schüler die freien Tage vor dem Fest „möglichst zurückgezogen“ verbringen, um das Ansteckungsrisiko an den Feiertagen auf ein Minimum zu reduzieren und dann im erweiterten Familien- und Freundeskreis Weihnachten zu genießen.
Die vorgezogenen Weihnachtsferien dürften viele Schüler nicht nur deshalb freuen, weil sie mehr frei haben, sondern auch weil sie endlich mal frei durchatmen können – im wahrsten Sinne des Wortes: So gilt in Corona-Hotspots mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner schon ab der siebten Klasse eine Maskenpflicht im Unterricht. Immerhin: Wenn an einer Schule keine Infektion bekannt ist, darf diese ausgesetzt werden. Ganz anders hingegen, wenn sich die Schule in einem Gebiet mit einem Inzidenzwert von mehr als 200 befindet: Dann sind die Schulen aufgefordert, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Abschlussklassen. Ab der achten Klasse soll zudem hybrid unterrichtet werden, d.h. die eine Hälfte der Klasse erhält analogen, die andere digitalen Unterricht. Im wochenweisen Wechsel tauschen dann die beiden Klassengruppen. Die Entscheidung über den hybriden Unterricht liegt jedoch bei den jeweiligen Einrichtungen (und wohl auch daran, ob es für diese aufgrund ihrer technischen Ausstattung überhaupt möglich ist).
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