Das ist der durchschnittliche Vermittler
28.10.2019
Foto: © sepy - stock.adobe.com
Vermittler verdienen wenig, sind aber zufrieden
Von der Kundenzahl und der Bestandsgröße hängt auch wesentlich der Umsatz des Vermittlerbetriebs ab. Und bei vielen Vermittlern besteht deutlich Luft nach oben: So erwirtschaften gut eine Viertel der Ausschließlichkeitsvermittler und ein Drittel der Mehrfachvertreter weniger als 100.000 Euro Umsatz pro Jahren. Laut den Studienautoren besteht dadurch das Problem, dass somit kein professionell organisierter Betrieb finanziert werden könne und sich weder Arbeitsteilung noch Spezialisierung umsetzen ließen. Auch was vom Umsatz übrig bleibt, ist für viele Vermittler relativ wenig: So macht ca. jeder vierte Ausschließlichkeitsvermittler, jeder dritte Mehrfachvertreter und knapp die Hälfte der Makler keine 50.000 Euro Gewinn, einige sogar Verlust mit ihrer Vermittlertätigkeit. Trotz dieser wirtschaftlich zum Teil mauen Lage ist die Bereitschaft unter den Vermittlern, den Vertriebsweg zu wechseln, nur gering ausgeprägt: So äußerten nur knapp 9 % der befragten Ausschließlichkeitsvermittler Wechselbereitschaft, mehr als drei Prozentpunkte weniger als in der BVK-Strukturanalyse vor zwei Jahren. Bei Maklern ist Wechselinteresse hingegen überhaupt nicht wirklich erkennbar.
BGH sagt nein, Makler regulieren trotzdem
Für die Ausschließlichkeitsvermittlung gehört nicht nur die Vermittlung von Verträgen, sondern auch die Regulierung von Schäden in Sach- und Haftpflichtversicherung zum Arbeitsalltag. So gaben 86 % der Ausschließlichkeitsvermittler an, im Bereich der Sachversicherung in eigener Verantwortung Schäden zu regulieren, im Bereich der Haftpflichtversicherung antworteten 64 % der Ausschließlichkeitsvermittler so. Bei den Mehrfachvertretern regulieren nur ein Drittel der Studienteilenehmer Schäden selbst, bei den Maklern ist der Anteil noch mal deutlich geringer. Dass Makler überhaupt Schäden regulieren, ist durchaus erstaunlich, da der BGH den Maklern quasi verboten hat, Schäden im Auftrag eines Versicherungsunternehmens zu regulieren. (ahu)