Das ist bei Corona-Quarantäne zu beachten
18.03.2020
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Bekomme ich weiterhin Lohn?
Ist eine Person tatsächlich krank und wird krankgeschrieben, gelten die normalen Regeln für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Im Falle der vorsorglichen Quarantäne-Anordnung muss der Arbeitgeber dem betroffenen Mitarbeiter sechs Wochen weiter bezahlen. Betroffene erhalten dann eine Entschädigung in Höhe des Krankengeldes, das auch die gesetzliche Krankenkasse zahlen würde: Das sind 70 Prozent des Bruttogehalts, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettogehalts. Für den Arbeitgeber greift § 56 Infektionsschutzgesetz, welcher besagt, dass dem Arbeitgeber die ausgezahlten Beträge von der zuständigen Behörde erstattet werden.
Ab der siebten Woche erhält der Arbeitnehmer dann Krankengeld von der Krankenkasse.
Bekomme ich als Selbständiger eine Entschädigung vom Staat?
Ja, wenn Selbständige unter Quarantäne gestellt werden, erhalten Sie ebenfalls eine Entschädigung. Rechtsgrundlage ist auch hier das Infektionsschutzgesetz. Übernommen werden Entschädigungszahlungen in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Einkommens aus dem letzten Jahr. Zusätzlich können Betriebsausgaben in angemessener Höhe erstattet werden.
Ihren Antrag auf Entschädigung können Selbständige im Falle einer Quarantäneanordnung beim zuständigen Gesundheitsamt stellen.
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