Das hat das BRSG bislang gebracht

15.05.2019

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Dem BRSG sei Dank: Deutschlands Mittelstand will das bAV-Angebot insgesamt ausbauen. Dennoch zeigt eine aktuelle Studie, dass das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge seine Wirkung noch nicht voll entfaltet. Vor allem Dienstleister, die alles aus einer Hand anbieten, haben einen wesentlichen Vorteil.

Die betriebliche Altersvorsorge stärken: Mit diesem Ziel ist im Januar 2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) an den Start gegangen. Bei den Versicherungen ist es nur bedingt auf Gegenliebe gestoßen (finanzwelt berichtete). Anders sieht es hingegen ei den mittelständischen Unternehmen aus, wie die aktuelle Studie „Betriebliche Altersvorsorge im Mittelstand 2019“ zeigt, die von Generali Deutschland, dem F.A.Z.-Fachverlag und dem F.A.Z-Institut durchgeführt wurde. Die drei Partner veröffentlichen gemeinsam seit 2011 die Studienreihe, die auf einer jährlichen, repräsentativen forsa-Umfrage unter 200 bAV-Verantwortlichen in deutschen mittelständischen Unternehmen basiert.

BRSG wirkt – zumindest größtenteils

Die diesjährige Umfrage zeigt, dass der Mittelstand bereits mehrere Elemente des BRSG nutzt, um das eigene bAV-Angebot für die Mitarbeiter attraktiver zu machen. Beispielsweise bereitet sich jeder zweite Betrieb seit Jahresbeginn auf die Weitergabe der 15 %-igen Ersparnis des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer vor. Zudem stieg der Anteil der befragten Unternehmen die das eigene bAV-Angebot entsprechend den Möglichkeiten des BRSG erweitern wollen, binnen eines Jahres von 24 % auf 47 %. Gleichzeitig sank der Anteil der Unternehmen, die noch nicht wissen, ob sie ihr bAV-Angebot mit dem neuen Gesetz erweitern wollen um 20 Prozentpunkte auf 29 %. Das BRSG hat aber kaum Auswirkungen auf Unternehmen, die ihr bisheriges bAV-Angebot nicht ausbauen wollen. Deren Anteil sank geringfügig von 26 % auf 23 %.

Obwohl unter dem Strich also festzuhalten ist, dass das BRSG im Mittelstand angekommen ist, bleibt die Wirkung des neuen Gesetzes begrenzt. So hat noch keiner der befragten Mittelständler ein Sozialpartnermodell, das mit dem BRSG als sechster Durchführungswerg der bAV eingeführt wurde, auf den Weg gebracht. Auch auf die Marktdurchdringung der bAV hat das BRSG bislang nur begrenzte Auswirkungen. So vermeldet der Mittelstand für die Mitarbeiter, die eine bAV nutzen und über eine Anwartschaft verfügen, gegenüber dem Vorjahr nur eine leicht gestiegene Marktdurchdringung von 44,3 %.

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