Licht und Schatten

17.04.2019

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Das vor etwas mehr als einem Jahr in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz stößt in der Branche bislang auf ein geteiltes Echo. An mancher Stelle besteht wohl noch Verbesserungsbedarf. Für den Vertrieb könnte das Gesetz eine große Chance darstellen.

Die betriebliche Altersvorsorge ist älter als die gesetzliche: So wurden bereits im 18. Jahrhundert und damit über 100 Jahre vor Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland erste betriebliche Altersvorsorgesysteme eingeführt. Heute gewinnt die betriebliche Altersvorsorge aufgrund des demografischen Wandels und dem damit einhergehenden stetigen Absinken des Rentenniveaus immer stärker an Bedeutung. Um diesem Bedeutungszuwachs gerecht zu werden, hat der Bundestag das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) beschlossen, das zum 1. Januar 2018 in Kraft trat. Dr. Henriette Meissner sieht darin eine große Chance für die Versicherer: „Wir haben viel Zeit und Know-how in die Umsetzung des BRSG investiert. Warum? Diese große Reform bietet hervorragende Vertriebsansätze“, so die Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge- Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a. G, die mit dem bislang Erreichten zufrieden ist. „Das Resultat: vertrieblicher Erfolg und zufriedene Kunden. Auch tariflich haben wir das BRSG eng begleitet, z. B. mit eigenen Lösungen zum Förderbeitrag für Niedrigverdiener oder mit einer großzügigen Regelung zur Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis im Bestand.“ Auf diesem Erfolg möchte man sich aber nicht ausruhen. „Wir setzen mit weiteren Workshops und Informationen, z. B. auf bavheute.de, unseren Erfolgsweg fort. Viele Unternehmen merken gerade, dass sich für sie etwas verändert hat – ein ausgezeichneter Ansatzpunkt für ein Beratungsgespräch“, so Dr. Meissner. Jan Niebuhr, Mitglied des Vorstandes der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG, sieht besonders den mit dem BRSG erfolgten Ausbau der steuerlichen Förderung positiv. Das gelte vor allem für den steuerfreien Dotierungsrahmen der Beiträge zur Beitragsbemessungsgrenze, der bislang bei 4 % lag und mit dem BRSG deutlich erweitert wurde. „Insbesondere die Erweiterung der steuerfreien Dotierung nach § 3 Nr. 63 EStG auf 8 % der BBG nehmen unsere Kunden sehr gut an, auch wenn sich der Gesetzgeber nicht zu einer entsprechenden Regelung im Bereich der Sozialversicherung durchringen konnte.“ Eine weitere positive Errungenschaft sieht Niebuhr in der Förderung des Niedriglohnsektors. „Auch bei der Förderung für sogenannte Geringverdiener nach § 100 EStG stellen wir ein großes Interesse bei Arbeitgebern fest, die die Möglichkeiten nutzen, um Mitarbeiter mit geringeren Einkommen besonders zu unterstützen.“ Laut Bernd Steinhart ist das BRSG auch mit dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % eine weitere positive Errungenschaft. Jedoch sieht der Leiter bAV WWK Partnervertrieb das Problem, dass sowohl Arbeitgeber als auch Berater für die „richtige“ Umsetzung dieses Aspekts noch nicht bereit sind. „Denn es gibt aktuell keinen verbindlichen Handlungs-/Maßnahmenkatalog. Darüber hinaus sind die meisten Tarife geschlossen und somit nicht erhöhbar.“

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