Cum und ex – die andere Sicht der Dinge

06.01.2015

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Die Diskussion, Medienbereichterstattung sowie die Aktivitäten von Finanzverwaltungen und Staatsanwaltschaften treiben merkwürdige Blüten.

Einerseits wird auf jahrelange gesetzgeberische Untätigkeiten i.S. cum & ex hingewiesen, andererseits wird einfach behauptet, es sei betreffend dem matieriellen Steuerrecht und dem Steuerstrafrecht „zielgerichtete Steuerhinterziehung betrieben" worden, ohne die verfassungsrechtlichen Grundlagen dafür zu hinterfragen. Dem soll hier an Hand der jeweiligen Gesetzeslage nachgegangen werden.

(Ass. iur. Thomas F. Spemann, Wiesbaden

und Dr. Klaus-R. Wagner, Wiesbaden,

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht und Notar)

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