cum und ex – amtshaftungsrechtliche Folgen?

06.01.2015

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Die i.S. cum & ex vorhandenen Fachveröffentlichungen und veröffentlichte Rechtsprechung blenden Rechtsprechung des BVerfG sowie dazu vorhandenes verfassungsrechtliches Fachschrifttum aus, wenn es um die Beantwortung der Frage geht, ob Vorwürfe der Steuerhinterziehung steuerrechtlich und steuerstrafrechtlich begründet sein können,

wenn der Gesetzgeber heute so bezeichnete Gesetzeslücken für 2002 – 2011 nicht geschlossen hat, es also insoweit für diese Zeit an ausreichend bestimmten gesetzlichen Grundlagen fehlte. Dies führt zu der hier behandelten Klärung der Folgefrage, ob für den Fall erfolglosen Primärrechtsschutzes Betroffener diesen im Rahmen des Sekundärrechtsschutzes Amtshaftungsansprüche zustehen können.

(Ass. iur. Thomas F. Spemann, Wiesbaden

und Dr. Klaus-R. Wagner, Wiesbaden,

_Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht und Notar)

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