Betriebsschließung versichert?

22.06.2020

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Krisenkommunikation gefragt

Einigen Zielgruppenvermittlern mit gleich gelagerten Beratungen drohen in diesem Zusammenhang sogenannte Serienschäden. Erhielten Hotelbetriebe aus gleichartigen Grün den einen einheitlichen oder keinen Betriebsschließungsschutz und pochen die Hoteliers auf die ersehnte COVID19-Deckung, prüfen die Berufshaftpflichtversicherer den Serienvorfall. Abhängig von deren Einschätzung und dem Klauseltext schwankt dabei der Höchstersatz zwischen voller Deckung für jeden Einzelfall und nur einmaliger Deckungssumme für alle Schäden. Bei 2 Millionen Euro Berufshaftpflichtdeckung mit dreifacher Jahreshöchstentschädigung variiert der Höchstersatz zwischen maximal 6 Millionen Euro, bzw. 2 Millionen Einzelfallschutz, und lediglich 2 Millionen Euro Deckungssumme bei ungünstiger Serienschadenklausel. Experten aus der Gastronomiebranche taxieren das Gros der Ausfallschäden zwischen 60.000 und 600.000 Euro. Mit geringen Deckungssummen könnte somit das Vermittlervermögen in den Fokus geraten. Waren solche Fälle bisher eher ein theoretisches Gedankenspiel, bedrohen die Folgen der Corona-Maßnahmen über Monate hinweg jetzt zahlreiche Betriebe. Mit vorab wohlüberlegten Schritten zum Firmenkunden sollten viele Krisentermine rund um Corona glimpflich verlaufen. So könnten die Beteiligten an einem Tisch mit dem Firmenkunden offensichtliche Beratungsfehler mit außergerichtlichen Leistungskompromissen aus der Welt schaffen. Vor Gericht haben Firmenkunden, Vermittler und deren betroffene Versicherer oft gleichwertige Klagerisiken, die in höheren Schadenanteilen münden. Mit einer praxisgerechten Moderation ziehen dann Kunde, Vermittler und Versicherer lieber am gleichen Strang. (gg/mo)

Fazit

Selbst wenn es schlimmer kommt als es aussieht, schafft eine offene Kommunikation mit vermittlereigenen Berufsversicherern sowie mit den betroffenen Ausfallversicherern und Kunden oftmals negative Schadenentwicklungen abzuwenden. Leisten die Versicherer annehmbaren Ersatz, glätten sich die Wogen schnell außergerichtlich. Für die Bestandspflege und Neukundengewinnung bietet Corona reelle Chancen, wenn das Vertriebs-Timing stimmt. Solange die COVID19-Folgen wüten, stehen viele Unternehmen vor anderen Themen als neu gefassten Versicherungen. Aufgrund der Corona-Ausfälle wird sich jeder Unternehmer mutmaßlich später daran erinnern, dass weiter gefasste Versicherungsbedingungen und nicht die billigsten Vergleichsportalbeiträge einen günstigen Versicherungsschutz ausmachen.

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