Aufholjagd

28.06.2021

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Korrelation zwischen Preis und Leistung

Von den Abschluss-Verweigerern wird häufig ein vermeintlich hoher Beitrag ins Feld geführt. Da stellt sich natürlich die Frage, ob es generell eine direkte Korrelation zwischen Preis und Leistung gibt. Pekarek nennt deutlich mehr Parameter: „Natürlich spiegelt sich die versicherte Leistung im Preis wider. Aber auch weitere Leistungsmerkmale wie Dynamisierungsregeln, Verzicht auf Wartezeiten, Geltungsbereich, Beitragsfreistellung bei Pflegebedürftigkeit, Assistanceleistungen und andere Kriterien, die nicht direkt in der Pflegetagegeldhöhe ausgewiesen werden können, spielen eine Rolle.“ Darüber hinaus wirkten sich unternehmensinterne Faktoren wie zum Beispiel der Rechnungszins auf die Beitragskalkulation aus. Für Eberhard Sautter, Vorstandsvorsitzender der HanseMerkur Versicherungen, ist die Antwort hingegen einfach: „Generell bestimmt die Pflegeleistung den Beitrag. Insofern gibt es eine Korrelation zwischen Preis und Leistung.“ Wichtig bei der Wahl des Tarifs und der Leistungen sei es vor allem, dass das in den verschiedenen Pflegegraden sowie in der ambulanten und der stationären Pflege versicherte Monatsgeld, wie es die HanseMerkur anbiete, die jeweilige Deckungslücke möglichst passgenau schließen könne. Bei der Wahl des Versicherers spiele darüber hinaus dessen Kompetenz in der Kapitalanlage eine große Rolle.

Unterschiedliche Ansichten

Um unvorhergesehene hohe Beitragsanpassungen zu vermeiden, bilden die Versicherer Altersrückstellungen. Doch dies ist ein Dschungel, in dem sich die Kunden kaum zurechtfinden.  Pekarek erklärt sie: „Dabei bezieht sich die Beitragsberechnung auf die zum Zeitpunkt der Kalkulation vorliegenden Erkenntnisse zu Leistungsinanspruchnahme, Lebenserwartung, Rechnungszins und anderem, die in die Beitragskalkulation einfließen. Nicht berücksichtigt werden können zukünftige Änderungen.“ Ändere sich später beispielsweise die Wahrscheinlichkeit oder Dauer der Leistungsinanspruchnahme, müsse der Beitrag im Nachhinein angepasst werden. Dies ist auch in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen beschrieben. Wenn Beitragserhöhungen erforderlich sein sollten, ist für die Kunden wichtig, dass diese vom Versicherer im Rahmen von Limitierungen abgemildert werden. Pekarek ergänzt: „Wir achten darauf, dass wir jeweils ausreichend hohe Mittel aus der RfB einsetzen können, um Beitragserhöhungen für unsere Kunden begrenzen zu können. Sie werden über Beitragsanpassungen und ihre Ursachen detailliert aufgeklärt.“ Eine wertvolle Hilfe bei der Wahl eines Qualitäts-Anbieters kann das Assekurata-Rating bieten. Die Hallesche beispielsweise hat in den Kategorien „»Sicherheit« und »Beitragsstabilität« jeweils die Bestnote »exzellent« erreicht. Und in den Produktratings ist es wichtig, auf die Leistungsdetails über die Pflegetagegeldhöhe hinaus zu achten.  Noch präziser ist Sautter: „Bei der Alterungsrückstellung handelt es sich um den rechnerisch auf den einzelnen Versicherten entfallenden Anteil einer kollektiven Größe, die dazu dient, die Beiträge über die gesamte Versicherungsdauer konstant zu halten – sofern sich die Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen nicht deutlich verändert. Die Alterungsrückstellung dient also nicht dazu, Beiträge im Alter zu senken oder Beitragserhöhungen aufzufangen.“ Zur Vermeidung unnötig hoher Beitragsanpassungen sei deshalb vor allem eine sachgerechte Kalkulation nötig – der Verlauf des Aufbaus der Alterungsrückstellungen ergebe sich für jeden einzelnen Versicherten aus dieser Kalkulation. Zudem könnten aus den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung Beitragsanpassungen abgemildert werden. (hdm)