Annette Goldstein von Goldstein Consulting über die Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen bei Startups

21.08.2024

Foto: © Goldstein Consulting

Förderungen und steuerliche Anreize:

Viele Länder bieten spezielle Förderprogramme und steuerliche Anreize für innovative Startups an, um die Entwicklung von immateriellen Vermögensgegenständen zu unterstützen. Diese können die finanzielle Belastung verringern und die Aktivierung solcher Vermögenswerte attraktiver machen. Startups sollten sich über diese Möglichkeiten informieren und sie gezielt nutzen.

Bedeutung für Investoren:

Die Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände wird das Eigenkapital eines Startups stärken und dessen Eigenkapitalquote verbessern. Dies ist besonders wichtig für die Kapitalbeschaffung, da Investoren ein hohes Interesse an einer transparenten und realistischen Darstellung der Vermögenswerte haben. Eine sachgerechte Aktivierung kann das Vertrauen der Investoren erhöhen und die Chancen auf Finanzierungen verbessern.

Auswirkungen auf die Bilanzierung und Bewertung von Startups

Die Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände führt zu einer Erhöhung des Anlagevermögens in der Bilanz. Dies kann das Eigenkapital stärken, da die Aufwendungen für die Entwicklung dieser Vermögenswerte nicht als sofortige Kosten, sondern als langfristige Investitionen betrachtet werden. Eine stärkere Eigenkapitalbasis verbessert die finanzielle Stabilität des Startups und kann dessen Kreditwürdigkeit erhöhen.

Die Aktivierung hat auch Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung. Anstatt die gesamten Entwicklungskosten sofort als Aufwand zu verbuchen, werden diese über die Nutzungsdauer des immateriellen Vermögensgegenstands erfolgswirksam abgeschrieben. Dies führt zu einer zeitlichen Verschiebung der Aufwände und kann die kurzfristige Profitabilität des Startups verbessern. Allerdings müssen die Abschreibungen sorgfältig ermittelt und dokumentiert werden, um eine realistische Darstellung der Ertragslage zu gewährleisten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt besteht darin, dass die sachgerechte Aktivierung und Bewertung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände die Transparenz der finanziellen Berichterstattung erhöht. Investoren und andere Stakeholder können besser nachvollziehen, welche Vermögenswerte im Unternehmen vorhanden sind und wie diese zu zukünftigen Erträgen beitragen können. Dies stärkt die Glaubwürdigkeit und kann das Vertrauen in die finanzielle Berichterstattung des Startups erhöhen. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die Bewertung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände mit Unsicherheiten verbunden ist. Die zukünftigen wirtschaftlichen Vorteile sind oft schwer vorherzusagen, und die Ermittlung der Herstellungskosten kann komplex sein. Diese Unsicherheiten müssen in der Bilanzierung angemessen berücksichtigt und transparent offengelegt werden, um eine realistische Bewertung sicherzustellen.

Da die Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände in Deutschland nur in der Handelsbilanz. nicht aber in der Steuerbilanz erlaubt ist, kann sie eventuell in der Handelsbilanz zu passiven latenten Steuern führen, die aber über die Abschreibungsperiode des Vermögensgegenstandes entsprechend ratierlich aufgelöst bzw. verbraucht werden. Gleichzeitig hat diese Vorgehensweise den Vorteil, dass die aktivierten Aufwendungen in der Steuerbilanz sofort als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können und damit im Jahr ihrer Entstehung steuerlich abzugsfähig sind.

Das Fazit von Annette Goldstein

Die Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in der Handelsbilanz ist für Startups von großer Bedeutung. Sie ermöglicht es, die Innovationskraft und den technologischen Fortschritt bilanziell darzustellen und das Eigenkapital zu stärken. Trotz der damit verbundenen Herausforderungen und Unsicherheiten bietet die sachgerechte Aktivierung zahlreiche Vorteile, darunter eine verbesserte finanzielle Transparenz und eine erhöhte Attraktivität für Investoren. Durch die sorgfältige Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die genaue Erfassung und Bewertung der Entwicklungskosten sowie die transparente Dokumentation können Startups diese positiven Effekte maximieren und ihre Position im Markt stärken.

Über Goldstein Consulting

Die Goldstein Consulting GmbH ist eine 1998 gegründete Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin. Gründerin und geschäftsführende Gesellschafterin ist Annette Goldstein, die auf mehr als 40 Jahre Berufspraxis in den Bereichen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung zurückblicken kann. Das Unternehmen hat sich auf Mittelständler und Startups spezialisiert. Zu seinen Dienstleistungen gehören unter anderem Jahresabschlussprüfungen und Jahresabschlusserstellung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen, Buchhaltungen und Unternehmensbewertungen.