AIFM: Romba lobt „wichtige Veränderungen“

24.04.2013

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern (24.04.2013) das Gesetz zur Regulierung Alternativer Investmentfonds Manager (AIFM-Umsetzungsgesetz) beschlossen. Der VGF Verband Geschlossene Fonds bewertet den Beschluss positiv.

(fw/kb) „Das ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum Inkrafttreten des AIFM-Umsetzungsgesetzes. Die betroffenen Unternehmen wissen mit diesem Beschluss nun konkret, welche Anforderungen und Regelungen auf sie zukommen", sagte VGF-Hauptgeschäftsführer Eric Romba.

Positiv wertet Romba, dass noch wichtige Veränderungen erzielt werden konnten. So hängt der Bestandsschutz für Altfonds, die nach dem 21. Juli keine weiteren Anlagen mehr tätigen, nicht mehr zusätzlich davon ab, dass die verwaltende Kapitalgesellschaft ausschließlich solche Fonds verwaltet. Die Anbieter sollen außerdem ab dem Start der Platzierung im Rahmen einer 18-monatigen Anlaufphase zunächst auch mehr als die festgelegten 60 Prozent Fremdkapital aufnehmen dürfen. Dies dient u.a. der Zwischenfinanzierung von Eigenkapital für den Ankauf von Investitionsobjekten. Dieser Überhang muss dann erst mit Ablauf der Anlaufphase auf die festgelegte Fremdkapitalquote von 60 Prozent abgeschmolzen werden. Eine Anlaufphase soll auch für den Aufbau der Risikostreuung in Fonds gelten, die eine Mindestbeteiligung von weniger als 20.000 Euro haben. Diese Fonds haben ebenfalls 18 Monate nach Platzierungsbeginn Zeit, die für die Risikostreuung erforderlichen gesetzlichen Kriterien zu erfüllen.

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