AfW warnt vor Kostenexplosion

22.04.2020

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Neue Aufsicht = weniger Vermittler = mehr Kosten?

Laut dem AfW-Vermittlerbarometer 2019 (finanzwelt berichtete) erwägt etwa jeder zweite Erlaubnisinhaber, seine Zulassung zurückzugeben, sollte es zu es zu einem Wechsel der Aufsicht hin zur BaFin kommen. Dies wird insbesondere mit der drohenden Kostenbelastung begründet. In diese Umfrage sind aber nicht die über 12.000 gebundenen Finanzanlagenvermittler mit 34f-Zulassung der DVAG eingeflossen. Auch mindestens weitere 3.000 an andere große Vertriebsgesellschaften gebundene Finanzanlagenvermittler blieben dabei unberücksichtigt. Von den also mindestens 15.000 34f-Inhaber in Vertriebsgesellschaften wären von den derzeit ca. 37.000 Erlaubnisinhaber noch 22.000 übrig, die sich nicht der BaFin-Aufsicht unterwerfen würden. Somit würden noch ca. 11.000 zu beaufsichtigende Erlaubnisinhaber verbleiben. Laut AfW dürfte selbst diese Zahl hochgerechnet sein, denn der Verband geht davon aus, dass eine nicht unerhebliche Zahl von Vermittlern die Erlaubnis nur pro forma als sogenannte Schubladenzulassung hat und diese wegen der entstehenden Kosten dann mit Sicherheit nicht weiterführen wird. Somit gäbe es schließlich nur noch eine 4-stellige Zahl von Erlaubnisinhabern, auf die dann die zu erwartenden Kosten von mindestens 4.000 Euro jährlich umgelegt würden.

Weitere Zahlen: Erlaubniserteilung: 1590 Euro Erlaubniserteilung für Vertriebsgesellschaften: 2485 Euro Änderung oder Erweiterung der Erlaubnis: 740 Euro

„Die Katze ist endgültig aus dem Sack! Keine Rede mehr von geringer Belastung oder sogar Kostenneutralität durch den Aufsichtswechsel!“ so Norman Wirth. „Ein solch mittelstandsfeindliches Gesetz in Zeiten von coronabedingten Umsatzeinbrüchen allerorten kann nicht ernsthaft auf der Tagesordnung bleiben. Wir werden mit aller Beharrlichkeit das Einstampfen dieser Pläne fordern.“ (ahu)