12 Fehler des BRSG
13.03.2018
Edgar Krieger, Vorstandsmitglied Arbeitskreis Presse & Medien Direktversicherungsgeschädigte e.V / Foto: © Edgar Krieger
Zum 1. Januar 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. CDU/CSU und SPD haben leider die Chance vertan, die Betriebsrente zu reformieren. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist Murks. Wer fürs Alter vorsorgen will, sollte das besser privat und eigenverantwortlich tun und sich nicht auf die Politik verlassen – aus zwölf gewichtigen Gründen.
Die Ex-Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) lobt ihr Betriebsrentenstärkungsgesetz über den grünen Klee – verständlich, ist es doch ihr Baby. „Tatsächlich wird die Reform nach den Nachbesserungen gelobt – von Gewerkschaften, Arbeitgebern, Produktanbietern und Beratungsunternehmen“, schreibt die „Frankfurter Allgemeine“ vom 3. Januar 2018. Was Wunder, profitieren doch alle davon – außer den Versicherten.
Das Gesetz ist Murks, halbgar, unredlich und unfair. Die Versicherten sind die Dummen, bloß hat ihnen das noch keiner gesagt. Deswegen wird es Zeit, die Fehler dieser Gesetzesruine aufzudecken.
Fehler 1 des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Warum gilt das Gesetz erst ab 2022? Im Betriebsrentenstärkungsgesetz heißt es „Übergangsvorschrift zu § 1a Absatz 1a § 1a Absatz 1a gilt für individual- und kollektivrechtliche Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die vor dem 1. Januar 2019 geschlossen worden sind, erst ab dem 1. Januar 2022.“ Und in 1a steht: „Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.“ Also besser bis 2019 warten – oder?
Fehler 2 des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Damit wären wir automatisch bei Fehler Nummer 2: Der Arbeitgeber spart sich Sozialversicherungsbeiträge, muss aber nur 15 Prozent davon ausgleichen, indem er den Betrag an die Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleitet. Die müssen die weitergeleiteten Beträge verwalten, was natürlich Geld kostet, so dass dem Versicherten keine 15 Prozent gutgeschrieben werden?
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